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© Foto: AdobeStock #415322383 | tippapatt
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27.03.2025

Update: Langzeitkonten – wie geht es weiter?

Arbeitszeit

Wichtig: Natürlich verhandeln wir auch weiterhin die Umsetzung von Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte nach TVöD sowie für Beamtinnen und Beamte, die nicht im Einsatz sind!

Am 25. Februar 2025 sind besondere Langzeitkonten für den Bereich der Schicht- und Einsatzkräfte in Kraft getreten.
Wir haben berichtet. Im Folgenden fassen wir für dich noch einmal die wichtigsten Eckpunkte zusammen und erläutern, wie es nun weitergeht bzw. welche Schritte noch nötig sind, damit die Langzeitkonten auch möglichst bald praktisch an den Start gehen können.

Kontoeröffnung

Das Langzeitkonto wird neben dem normalen Arbeitszeitkonto geführt. Die Zeitguthaben verfallen nicht. Es gibt kein „Zwangs-DA“! 

Das kannst du sparen 

196 Stunden/Jahr aus angeordneter Mehrarbeit und Freizeitausgleich nach § 11 BPolBG, maximal 1.400 Stunden.
 

Das kannst du abheben

Voll bezahlte Freistellung bis zu drei Monate en bloc oder vollbezahlte Arbeitszeitverkürzung oder schon drei Monate vollbezahlt vor der Pensionierung zu Hause bleiben.

Abschluss einer Dienstvereinbarung

Bevor es losgehen kann, muss allerdings noch ein wichtiger Schritt gemacht werden. Denn in der Arbeitszeitverordnung ist festgelegt: „Nähere Bestimmungen über das Langzeitkonto und den Zeitausgleich werden in Dienstvereinbarungen festgelegt.“ Damit ist auch klar: Deine Personalvertretungen bestimmen uneingeschränkt über die Ausgestaltung der Bedingungen des Langzeitkontos mit!

Was gilt es darin zu regeln?

Nun, das ist eine ganze Menge! Der vielleicht wichtigste Punkt: Nach dem Wortlaut können Langzeitkonten von „Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei, die Schicht- oder Einsatzdienst leisten“ geführt werden. Wer aber fällt darunter? Das mag bei den Einsatzhundertschaften, MKÜ und Dienstgruppen unstrittig sein. Aber wer noch? Wichtig ist hier zum Beispiel, dass im Text nicht auf die Dienststelle abgestellt wird, sondern auf die einzelnen Beamtinnen und Beamten. So könnten zum Beispiel auch Personenbegleiter und -Begleiterinnen Luft (PBL), deren Dienststelle selbst keine Einsatzdienststelle ist, die aber regelmäßig Rückführungen fliegen und damit Einsatzdienst leisten, nach unserer Meinung ein Langzeitkonto führen. Aus unserer Sicht sollten alle, die Einsatzstunden leisten, mitmachen können. Hier kommt es auf eine gute Ausdifferenzierung in der Dienstvereinbarung an.

Was wir dir versprechen können

Die GdP und ihre Personalvertretungen sind am Ball, damit die beste Lösung für dein Langzeitkonto so schnell wie möglich an den Start gehen kann!