02.02.2025
Fünf-Punkte-Plan zur Migration –
GdP: Richtige Schritte zur praktischen Umsetzung jetzt einleiten
In der vergangenen Woche hat Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz mit seinem Fünf-Punkte-Plan zur Migration eine große Diskussion losgetreten. Eine sachliche und fachliche Einordnung.
Vorneweg:
Wirklich neu ist an den aktuellen Unionsforderungen eigentlich wenig. Seit Jahren gab es immer wieder vereinzelte Vorstöße zu verschiedenen Aspekten der Migrationspolitik. Und seit Jahren haben wir als Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll uns immer wieder offen gegenüber all diesen und ähnlich gelagerten Ideen gezeigt und haben zugleich immer auch fachlich eingeordnet, welche Schritte dafür notwendig wären.
Aufgabe einer Gewerkschaft ist es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Das heißt, wir prüfen Vorschläge daraufhin, ob und wie eine mögliche Umsetzung gelingen könnte und welche Auswirkungen das konkret für die Beschäftigten von Bundespolizei und Zoll hätte.
Bezüglich des Fünf-Punkte-Plans bedeutet das:
Ja, auch wir sind natürlich für weitere Maßnahmen, um die irreguläre Migration zu beschränken!
Aber: Politik und Behördenleitung haben es in den vergangenen zehn Jahren versäumt, die Bundespolizei zu einer modernen Grenz- und Fahndungspolizei auszubauen. Immer wieder haben wir genau dies angemahnt. Jetzt rächen sich die Nachlässigkeiten der Verantwortlichen.
Das heißt: Der aktuelle Fünf-Punkte-Plan lässt sich rein faktisch so nicht von heute auf morgen umsetzen. Dafür müssen Investitionen getätigt werden, die aber wiederum auch einige Zeit brauchen, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Umso wichtiger ist es, jetzt umgehend die richtigen Schritte einzuleiten.
Seit September vergangenen Jahres werden bereits deutschlandweit Grenzkontrollen durchgeführt. Der Fünf-Punkte-Plan sieht dauerhafte Grenzkontrollen mit einer konsequenten Zurückweisung und einem faktischen Einreiseverbot für Personen ohne gültige Dokumente vor. Um diese Maßnahmen wirkungsvoll umsetzen zu können, wäre aus unserer Sicht eine Intensivierung der Grenzkontrollen erforderlich.
Dafür ist die Bundespolizei aber weder personell, materiell noch infrastrukturell ausgestattet.
Fakt ist: Bereits 2018 hat die GdP unter Vorlage sämtlicher Ausstattungsunterlagen der bayerischen Grenzpolizei für die Beschaffung deren mobiler Fahrzeugtechnik auch für die Bundespolizei geworben. Dies wurde damals wie heute nicht beachtet.
Seit 2019 besteht die GISV-Konzeption (Grenzpolizeiliche infrastrukturelle Vorsorge an den Landbinnengrenzen), erarbeitet von engagierten Grenzpolizei-Praktikern. Die Idee: Für längerfristige Kontrollen sollte ein sogenannter Kontrollstellensatz beschafft werden. Mit diesem Baukastensatz wären für die Kontrollstellen und damit für die Arbeitsplätze der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen sofort verfügbare und einsatzbereite Bearbeitungs-, Durchsuchungs-, Aufenthalts- und Sanitärräume (ggf. Container), witterungsautarke Infrastruktur (zum Beispiel beheizbare Zelte), eine leistungsstarke mobile Medieninfrastruktur sowie weitere Verkehrsbeeinflussungsanlagen bzw. weiteres Verkehrssicherungsgerät vorhanden. Wie viele Kontrollstellensätze gibt es bisher? Keinen einzigen kompletten! Dabei dauert die Beschaffung jedes Kontrollstellensatzes aufgrund der Lieferfristen der Hersteller mindestens zwei bis drei Jahre.
Außerdem gibt es schlicht zu wenig Personal. Für die aktuell laufenden Grenzkontrollen müssen viele Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei und sporadisch auch Ausbildungszüge herangezogen werden. Außerdem gibt es vereinzelt noch immer die sogenannten „Alarmzüge“, die wochenweise von den Bahnhöfen und den Flughäfen in einem bestimmten Kontingent unterstützen.
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies dauerhaft auf die Sicherheit an Flughäfen und Bahnhöfen hat – gerade noch einmal mehr vor dem Hintergrund der insgesamt ohnehin schon nicht ausreichenden Personaldichte an den Bahnhöfen und der wachsenden Bedrohungslage in unserem Land und des Gewaltpotentials insbesondere im bahnpolizeilichen Bereich.
Dazu kommt, dass der Fünf-Punkte-Plan ja auch noch eine weitere Aufgabenerweiterung der Bundespolizei in diesem Bereich vorsieht: So soll die Bundespolizei bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen. Das würde einen immensen Zeit- und Verwaltungsaufwand bedeuten. Hier müsste also ebenfalls an verschiedenen Stellen deutlich nachgebessert werden.
Und last but not least: Die Ermittlungsdienste – also diejenigen, die große Mengen an digitalen Beweismitteln, sei es von den Bahnhöfen oder aber auch von sichergestellten oder beschlagnahmten Handys an der Grenze, auswerten müssen – sowie die Abteilungen Kriminalitätsbekämpfung sind mittlerweile stark überlastet, da sie bei allen Personalaufwüchsen der vergangenen Jahre nahezu unberücksichtigt blieben. Als Folge liegen bundesweit Tausende von Ermittlungsvorgängen und dazugehörige Asservate auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung. Auch dieser Bereich muss also ebenfalls zwingend berücksichtigt werden.
Fazit:
Wir sind offen für die aktuellen Ideen. Vor dem Hintergrund des Fünf-Punkte-Plans haben wir zahlreiche weitere persönliche Gespräche mit führenden Innenpolitikerinnen und -politikern vereinbart – und zwar noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar. In diesen Gesprächen werden wir noch einmal alle Fakten darlegen und versuchen dabei zu helfen, die Pläne auch praktisch und nachhaltig umsetzbar zu machen.