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© Foto: AdobeStock #298460055 | Vittaya
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21.10.2024

GdP: Videoüberwachung an Bahnhöfen ohne Personalaufwuchs in den Ermittlungsdiensten nur Augenwischerei

Bahnpolizei Kriminalitätsbekämpfung Sicherheitspolitik

Es klingt erstmal gut:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und die Deutsche Bahn installieren bis Ende 2024 auf 143 Personenbahnhöfen moderne Videotechnik. Somit wird nun bzw. künftig an 8.300 Kamerastandorten videographiert.

Allerdings: Auch wenn die Bundespolizei nun an rund 200 Videoarbeitsplätzen auf rund 30.000 verschiedene Blickwinkel zugreifen kann, stellt sich die Frage, wer an diesen Videoarbeitsplätzen sitzen soll und wer im Hintergrund die Ermittlungen führen soll.

Denn: Alle Player bleiben bislang die Antwort schuldig, wer denn die Arbeit auf Dauer machen soll. Auch von Seiten der Bundespolizeiführung gibt es keinerlei Aussagen dazu.

Auch der angestrebte Einsatz von KI-Technik ist nur ein weiterer Baustein, um die Arbeitsverdichtung in den Ermittlungsdiensten nochmals zu verschärfen.

Die GdP sagt: So gut die Ausstattung mit moderner Videotechnik ist – es reicht nicht, immer nur mehr Technik einzusetzen, wenn die Bundespolizei nicht auch das Personal hat oder zumindest bekommt,  um diese Technik auch erfolgreich einzusetzen.


Die Ermittlungsdienste in den Dienststellen und in den Abteilungen Kriminalitätsbekämpfung sind mittlerweile personell so schwach aufgestellt, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis der Bundespolizei dieser wichtige Teil um die Ohren fliegt.

Daher fordert die GdP: In der Priorität des Bundespolizeipräsidiums müssen die Ermittlungen mit all ihren Facetten (Personal, Technik...) endlich an oberste Stelle gesetzt werden!