13.03.2024
Grenzschutz: Bundestag berät über die Reform des Bundespolizeigesetzes
Als „längst überfälligen, jedoch zu kurzen Schritt für einen besseren Schutz der deutschen Grenzen vor illegaler Einwanderung und einer verbesserten Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung an Bahnhöfen und Flughäfen im Inland“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den in erster Lesung vom Bundestag beratenen Gesetzentwurf zur Reform des bereits 30 Jahre alten Bundespolizeigesetzes bewertet.
Kopelke: "Längst überfälliger, jedoch zu kurzer Schritt"
„Als das letzte Bundespolizeigesetz beschlossen wurde, gab es weder Smartphones noch Chat-Gruppen oder Online-Navigationssysteme, die heute von allen benutzt werden, die illegal nach Deutschland einreisen wollen. Trotzdem hat die Polizei bis heute fast keine rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Online-Kommunikation von Schleuserbanden zuzugreifen“, kritisierte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke die bisherige Rechtslage. „Dass dieser unhaltbare Zustand jetzt endlich beenden werden soll, ist mehr als an der Zeit“, so Kopelke.
Mit dem mehr als 160 Seiten starken Gesetzentwurf soll die Bundespolizei deutlich mehr Befugnisse bekommen, um auf die Telekommunikationsdaten von verdächtigen Personen im Grenzbereich zugreifen zu können. Mit richterlichem Beschluss soll sie auch den Standort von Mobiltelefonen lokalisieren dürfen. Zudem sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass die Bundespolizei beim Kampf gegen Schleuser und gegen Extremisten künftig auch Drohnen einsetzen darf.
Auch aus Sicht der GdP begrüßenswert ist die Einführung zeitlich befristeter Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen durch die Bundespolizei, womit Personen der Aufenthalt an bestimmten Orten für eine begrenzte Zeit untersagt werden kann, wenn zu erwarten ist, dass sie dort Straftaten begehen, zum Beispiel gewaltbereite Fußballhooligans, die zu Großveranstaltungen anreisen.
Dass die Einführung und die Nutzung moderner Fahndungstechnologien, insbesondere der getesteten und als gut erachteten Gesichtserkennungssoftware, bisher unberücksichtigt blieb, sei eine massive Lücke.
Kritisch bewertet die GdP zudem, dass im Rahmen des neuen Polizeigesetzes eine Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei eingeführt werden soll. „Wer sich als Polizist nicht an Recht und Gesetz hält, wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Das passiert bereits jetzt“, betonte der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll, Andreas Roßkopf. „Wer trotzdem eine Nummer für Polizisten fordert, qualifiziert Polizisten als potenzielle Rechtsbrecher ab. Mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun.“
Nicht nachvollziehbar sei, dass alle von der Bundespolizei kontrollierten Personen einen Rechtsanspruch auf eine Kontrollquittung bekommen sollen. Kennzeichnungspflicht sowie Kontrollquittung sind auf Druck der Grünen in den Gesetzesentwurf eingeflossen. „Der Vorwurf des ‚Racial Profiling‘ ist so alt, wie er falsch ist“, sagte Roßkopf. „Wenn Polizisten eine verdächtige Person kontrollieren, haben sie dafür einen konkreten Anhaltspunkt. Das hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit polizeilichem Erfahrungswissen. Lassen wir das außer Acht, können wir Straftäter nicht überführen.“
Die GdP kritisiert weiterhin, dass der tatsächlich stattfindende Einsatz von mit Kriegswaffen ausgestatteten Personenschützern der Bundespolizei im Ausland nicht in das Gesetz aufgenommen wurde und nicht gleichzeitig das Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) mit der Aufnahme des finalen Rettungsschusses durch die Bundespolizei beim polizeilichen Einsatz gegen Terroristen und Amokläufer und für den Einsatz von Elektroimpulsgeräten (DEIG) angepasst wird.
Die GdP setzt dennoch darauf, dass das geplante Bundespolizeigesetz zeitnah verabschiedet wird. Vor drei Jahren war ein von der damaligen Großen Koalition eingebrachter Gesetzesentwurf noch am Widerstand des Bundesrates gescheitert, weil zu weit in die Zuständigkeiten der Länder eingegriffen wurde. „Dieses Trauerspiel darf sich nicht wiederholen, wenn wir eine handlungsfähige Bundespolizei haben wollen“, mahnte GdP-Vorsitzender Kopelke.