06.03.2024
Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei stärken
Für die konsequente Bekämpfung der Kriminalität in den Aufgabenbereichen der Bundespolizei sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei | Zoll flächendeckend dringenden Handlungsbedarf bei den Ermittlungsdiensten (ErmD) in den Inspektionen sowie den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB).
Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität
Im Vordergrund steht dabei die personelle und materielle Stärkung in diesen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei.
Zwar ist die Bundespolizei in den vergangenen Jahren insgesamt personell stark aufgewachsen, das kriminalpolizeiliche Arbeitsfeld in den ErmD der Flächeninspektionen und der Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung wurde dabei jedoch fast nicht berücksichtigt.
Die seit 2015 andauernde verstärkte Migrationslage an den Grenzen mit ihren Folgeerscheinungen und die Steigerung des Gewaltpotentials insbesondere im bahnpolizeilichen Bereich fanden trotz Personalaufwuchses insgesamt keine Beachtung für die tatsächliche Anzahl der Kolleginnen und Kollegen in der Strafsachenbearbeitung. Als Folge davon liegen bundesweit Tausende von Ermittlungsvorgängen und dazugehöriger Asservate (zum Beispiel Mobiltelefone) auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung.
Die gewählte Strategie der Bewältigung mittels eines sogenannten „Lastenausgleichs“ innerhalb der Bundespolizei führte nicht zum Ziel.
Die GdP setzt sich ständig für die Weiterentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Bundespolizei auf allen Ebenen ein. Neben der Vermittlung der Grundkenntnisse im kriminalpolizeilichen Aufgabenfeld für den täglichen Dienst auf den Bahnhöfen und Flughäfen müssen zudem dringend die Fähigkeiten zur Bekämpfung der Gewalt- und Schleusungskriminalität in all ihren Facetten, welche teilweise der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, weiter ausgebaut werden.
Dies soll durch eine Erhöhung der ErmD-Planstellen insgesamt, durch eine Verbesserung der Karrieremöglichkeiten innerhalb des Aufgabengebietes, verbesserte zeitgemäße Ausstattung und zielgerichtete Fortbildung erfolgen.
In der GdP-eigenen Arbeitsgruppe, welche aus Kolleginnen und Kollegen aller Arbeitsbereiche der Bundespolizei-Kriminalitätsbekämpfung besteht, tauschen wir uns regelmäßig aus, um unsere von der Basis getragenen Verbesserungsvorschläge an die Verantwortlichen in der Bundespolizei und in den politischen Parteien weiter zu geben.
Forderungen GdP Bundespolizei | Zoll
- Die Besetzung aller freien Dienstposten im Arbeitsfeld Kriminalitätsbekämpfung
- Geeignete sofortige interne Maßnahmen zum Erhalt des Fachwissens in der Organisation aufgrund der fortgeschrittenen Altersstruktur
- Alle sogenannten „Zugleich-Funktionen“ sofort zu beenden und in die hauptamtliche Aufgabenwahrnehmung zu überführen. Das betrifft zum Beispiel:
Ermittler:in zugleich operative:r Auswerter:in
Ermittler:in zugleich Finanzermittler:in
Ermittler:in zugleich Jugendsachbearbeiter:in
Fahndungsbeamter:in zugleich Sachbearbeiter:in PMK - Die Verpflichtung zum Erwerb der Grundbefähigung für alle neu hinzukommenden Kolleginnen und Kollegen des Ermittlungsdienstes mit Qualifikationsaussage
- Die Erhöhung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch das Anbieten auch behörden- und länderübergreifender Fachlehrgänge
- Die Verbesserung der Durchbündelung aller Dienstposten im Aufgabenfeld Kriminalitätsbekämpfung zur sofortigen Attraktivitätssteigerung
- Die umfangreiche Möglichkeit von Laufbahnaufstiegen innerhalb der „Fachkarriere Kriminalitätsbekämpfung“ für geeignete Kolleginnen und Kollegen
- Die Gründung eines kriminaltechnischen Institutes der Bundespolizei und seine Einrichtung auf Ebene des Bundespolizeipräsidiums
- Die Gründung bzw. Wiedereinführung gemeinsamer Ermittlungsgruppen mit dem BKA, den LKÄ, dem Zoll und anderen internationalen Partnern in der Strafverfolgung
Eventuelle weitere organisatorische Veränderungsnotwendigkeiten im Arbeitsfeld Kriminalitätsbekämpfung Bundespolizei müssen nach Einführung des BPolG Neu und der strafverschärfenden Schleusungstatbestände im AufenthG geprüft werden.