17.10.2023
Inakzeptabel:
Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für uns!
Erste Nächte der Einsatzkontrollen und schon bewahrheiten sich unsere schlimmsten Befürchtungen. Wir hätten lieber Unrecht behalten.
Bereits in den ersten Nächten der Kontrollen in den punktuell eingerichteten mobilen Kontrollstellen kam es zu nicht akzeptablen Situationen für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.
Im Zuge der neueingeführten Grenzkontrollen kontrollierten unsere Kolleginnen und Kollegen in der Nacht auf mehreren Autobahnen, um ihrem neuen gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Mangels der notwendigen und seit Langem geforderten sicheren Kontrollflächen/-plätze und der entsprechenden Ausstattung standen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten mitten auf einer mehrspurigen Autobahn, auf welcher bei diesigem und nassem Wetter die gewünschte Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Autofahrenden selten eingehalten wurde.
Es gab weder Geschwindigkeitstrichter, noch etwaige Verengungen der Fahrbahnen. Als Eigensicherung bei den oft gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten standen den Kolleginnen und Kollegen einzig ihre Taschenlampen zur Verfügung, da die vorhandenen Lichtmasten nicht funktionsfähig waren. Dass es nicht zu Unfällen und Verletzungen der Kolleginnen und Kollegen gekommen ist, grenzt an ein Wunder.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass nun endlich das bestehende Rahmenkonzept GISV (grenzpolizeiliche infrastrukturelle Vorsorge an den Landbinnengrenzen – wir berichteten) mit den notwendigen und sichernden Kontrollflächen und Kontrollausstattungen umgesetzt wird.
Es ist nicht zumutbar, dass sich die Kolleginnen und Kollegen ungeschützt diesen Gefahren aussetzen.