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© Foto: pixabay.com | obpia30
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25.07.2023

GdP-Kritik erfolgreich – 
Keine Minusstunden zum Berufseinstieg

Arbeitszeit JUNGE GRUPPE (GdP)

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgt die anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Hierbei handelt es sich um eine Neubegründung des Beamtenverhältnisses, nicht um eine Fortführung. Die Rechtsauffassung der GdP und der Personalvertretung wurde nun mit Erlass aus dem BMI auch so bestätigt.

Personalvertretung setzt Eure Rechte durch

Dieser Erlass vom 14. Juli 2023 legt fest, dass der Übertrag von Stundensalden beim Wechsel des Beamtenverhältnisses auf Widerruf/Probe unzulässig ist, da das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 Bundesbeamtengesetz mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung (Realakt) endet. 

Damit enden auch alle Rechte und Pflichten aus diesem Beamtenverhältnis. Künftig (ab September 2023) darf kein Übertrag mehr an Stundensalden (weder Plus- noch Minussalden) aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgenommen werden.

Doch was tun, wenn ich Minus- oder Plusstunden aus der Ausbildung oder dem Studium habe bzw. hatte? Hier gibt es verschiedene Fallkonstellationen:

1. Es wurde bereits ein neues Beamtenverhältnis auf Probe begründet und dabei wurden negative Stundesalden aus der Ausbildung /dem Studium übertragen. Man kam mit Minusstunden als PKIn oder PMIn in die Direktionen und musste diese erst „nacharbeiten“. 

Diese übertragenen negativen Stundensalden sind unter Beachtung der geltenden Verjährungsfrist (allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB) auszugleichen. Das heißt, die Arbeitszeitkonten der Betroffenen, die eine Wiedergutschrift der Minusstunden beantragt haben, sind auszugleichen (ggf. Gutschrift der nachgearbeiteten Minusstunden). Sofern die Daten noch vorhanden sind, haben die Behörden von sich aus (von Amtswegen) den Ausgleich der Stundensalden zu prüfen und zu veranlassen. Dabei muss die geltende Verjährungsfrist (drei Jahre) beachtet werden. Bei nicht übertragenen Plusstunden sind diese extra zu beantragen. Hier helfen Euch Eure Vertrauensleute vor Ort. Wenn ihr einen entsprechenden Antrag bereits gestellt habt, ist dieser jetzt umzusetzen und die Stunden wieder gut zu schreiben. Sprecht Eure Vorgesetzten diesbezüglich an. Eure Vertrauensleute vor Ort helfen Euch.

2. Wenn der Vorbereitungsdienst noch nicht beendet ist und das Arbeitszeitkonto aktuell einen positiven oder negativen Saldo aufweist. 

Hierzu wurde festgelegt, dass zum Wechselstichtag 1. September 2023 ein Übertrag von positiven oder negativen Stundensalden nicht mehr erfolgen darf. Dies gilt fortführend. Für einen monetären Ausgleich der Plusstunden kannst Du unser Antragsformular nutzen.