jumpToMain
© Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll
Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll

12.07.2023

Ziel erreicht: Polizeizulage wird endlich wieder ruhegehaltsfähig!

Seniorengruppe Beamtenpolitik Bezirksvorstand

Die Aufgabenfülle der Bundespolizei ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen und zugleich haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten – wie auch Zollbeamtinnen und Zollbeamte – mehr zum Sparkurs der Bundesregierung beigetragen als jede andere Berufsgruppe: Ihre Wochenarbeitszeit wurde ohne Ausgleich erhöht, ihre Lebensarbeitszeit wurde ohne einen Ausgleich für besondere Belastungen aufgestockt, sie müssen Abzüge durch die Bildung ihrer Versorgungsrücklage hinnehmen und obendrein wurde ihnen durch das Dienstrechtsreformgesetz des Bundes die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gestrichen.

Chronologie von Gewerkschaftsarbeit – viele Schritte bis zum Ziel

Startschuss im Jahr 2018

Dabei kann der Polizeiberuf mit seinen alltäglichen Belastungen auch über die Ruhestandsgrenze hinaus tiefe Spuren hinterlassen. Da ist es aus unserer Sicht nur gerecht und folgerichtig, dass sich die Polizeizulage auf die Höhe der Pensionszahlung auswirkt. Daher hat sich der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll im Rahmen seines 6. Ordentlichen Delegiertentags vom 24. bis 26. April 2018 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auf die Fahnen geschrieben. Im Leitantrag damals hieß es: „Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage war ein einseitiger Sparbeitrag, den nur die Polizeibeamten betraf und der als Sonderopfer besonders hart deren Versorgungssituation verschlechterte.“ Es folgten persönliche Schreiben des damaligen Bezirksvorsitzenden Jörg Radek, zunächst an den damaligen Innenminister Horst Seehofer und später auch an die Bundestags-Abgeordneten, in denen er das GdP-Sozialpaket für die Bundespolizei vorstellte. Punkt 4 dieses Pakets ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage: „Es gibt keinen sachlichen Grund, warum Bundespolizistinnen und -polizisten schlechter behandelt werden sollten als Polizeibeamte in Bayern“ heißt es darin. Denn: In Bayern wurde die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ab 2010, wie sie 1998 durch den Bund eingeführt wurde, nicht vollzogen. Der entscheidende Schritt, den der bayerische Gesetzgeber gemacht hat, ist die Umwandlung der Polizeizulage von einer früheren bloßen Stellenzulage in eine „entsprechende Amtszulage (Zulage für besondere Berufsgruppen)“. Amtszulagen sind auch beim Bund weiterhin ruhegehaltsfähig (§ 42 Absatz 2 BBesG), nur Stellenzulagen für Polizei- und Zollbeamte nicht (mehr).

Auftrag erteilt 
Im November 2018 wurde daher der GdP-Bundesvorstand im Rahmen des 26. GdP-Bundeskongresses in Berlin beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die typischen Belastungen des Polizeidienstes durch bundesweit einheitliche Standards besser, belastungsadäquater und sozial ausgewogener abgegolten werden. Als erste Forderung zum Erreichen dieses Ziels wird „die Ausgestaltung der Polizeizulage zu einer dynamisierten und ruhegehaltsfähigen Amtszulage“ genannt. 

Damaliger Innenminister offen
Mit der „Bayern-Lösung“ hat der damalige bayerische Ministerpräsident und danach Bundesinnenminister Horst Seehofer der Polizei eine besondere Wertschätzung entgegengebracht. Und so zeigte er sich am 10. Januar 2019 im Gespräch mit dem damaligen Bezirksvorsitzenden Jörg Radek auch sehr offen für dessen Argumente, dass die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen sei.

Spitzengespräch
Und er ließ Taten folgen: Im Sommer 2019 sagte Minister Seehofer im Gespräch den GdP-Spitzen im Hauptpersonalrat zu, dass er die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch in den Entwurf für das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) aufnehmen wolle – zusätzlich zur geplanten 40-prozentigen Erhöhung der Zulage. Allerdings machte er deutlich, dass er dabei auf die Zustimmung des Parlaments angewiesen sei. Die Gewerkschaft der Polizei warb daraufhin mit Nachdruck im politischen Raum um Unterstützung für dieses längst überfällige Vorhaben, unter anderem mit einer breit angelegten Foto-Aktion. Viele politische Vertreter konnten von der GdP damals bereits davon überzeugt werden, den Vorstoß zu unterstützen. Doch leider nutzten die Abgeordneten der Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren nicht die Chance, dem politischen Willen des damaligen Bundesinnenministers entgegenzukommen. Stattdessen haben sie sich offensichtlich von falschen Berechnungen des Ministeriums zu den Haushaltskosten leiten lassen.

Weitere Unterstützung 
Für uns natürlich kein Grund, von unseren Forderungen abzurücken. Und so warben wir in der Folge in unzähligen politischen Gesprächen weiterhin für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Beispielsweise sprachen Jörg Radek und Andreas Roßkopf mit Andrea Lindholz (CSU), der damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, die ebenfalls ihre Unterstützung zusagte. Und sie hielt Wort: Im Rahmen der traditionellen CSU-Winterklausur beschlossen die Bundestagsabgeordneten nicht nur, neue Stellenzulagen für Bundespolizistinnen und -polizisten in besonders herausfordernden Einsatzbereichen zu fordern, sondern darüber hinaus unsere Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu unterstützen, um damit der hohen Belastung der Beamtinnen und Beamten im Einsatz Rechnung zu tragen. Und auch die beiden damaligen Parteivorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Annalena Baerbock und Robert Habeck sicherten uns in einer persönlichen E-Mail ihre Unterstützung für die Wiedereinführung zu. Ebenso legte sich die SPD in einem persönlichen Brief an uns fest, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einzuführen.

Immerhin schon mal Erhöhungen
Doch obwohl die CSU diese Forderung so erfreulich klar beschlossen und diese auch öffentlich plakatiert hatte und auch die SPD und die Grünen sich dafür aussprachen, konnte man sich letztlich unter den damaligen Regierungsparteien nicht zu einer gemeinsamen, positiven Änderung durchringen. Immerhin wurde – nach der bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2020 und aufgrund zahlloser Gespräche der GdP mit den führenden Innenpolitikern der Parteien – die Polizeizulage im Jahr 2021 nochmals um 20 Prozent erhöht. Dafür votierte der Innenausschuss in seiner Sitzung am 9. Juni 2021. Dadurch stieg die Polizeizulage auf 228 Euro pro Monat – sowohl für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst bei der Bundespolizei als auch beim Zoll.

GdP-Forderung im Koalitionsvertrag
Mit den Bundestagswahlen 2021 kam dann ein neuer Koalititionsvertrag. Circa fünf Wochen nach dem Start der Sondierungsgespräche lag dieser vor. Viele GdP-Forderungen finden sich darin wieder. „Besonders glücklich sind wir darüber, dass unsere Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Über Jahre hat die GdP als einzige Berufsvertretung dafür gekämpft – der vorliegende Koalitionsvertrag beweist, dass sich dieser Einsatz ausgezahlt hat. Endlich erhalten unsere Kolleginnen und Kollegen eine nachhaltige Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit“, sagte damals Andreas Roßkopf, der mittlerweile das Amt des Vorsitzenden des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll von Jörg Radek übernommen hatte.

Nachhaltiges politisches Interesse
Bereits im Zuge der Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen zeichnete sich ab, dass unsere Fachmeinung von politischer Seite immer wieder gefragt war. Und dieser Eindruck verstetigte sich: Wir haben im Jahr 2022 unzählige hochkarätige politische Gespräche mit den demokratischen Parteien im Bundestag geführt – und zwar ausdrücklich sowohl mit den Regierungsparteien als auch mit den Oppositionsführern. Nun sind politische Gespräche für uns natürlich fester Bestandteil unserer Arbeit. Doch selbst für uns war die Intensität, mit der wir aus dem politischen Raum angefragt wurden, außergewöhnlich. Wir haben uns sehr über dieses nachhaltige Interesse und die damit verbundene Wertschätzung der politischen Vertreter für die Belange der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei gefreut. Im Fokus der Gespräche stand immer auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Gerade bei diesem Punkt konnte man in den Gesprächen den unbedingten Willen der Politikerinnen und Politiker erkennen, Hintergründe zu verstehen und zu einer guten Lösung zu gelangen.

„Herzensangelegenheit“
Gerade auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser bezeichnete die Wiedereinführung stets als „Herzensangelegenheit“. Und so brachte sie bei ihrem Besuch unseres Bezirksdelegiertentags im April 2022 auch nicht nur warme Worte mit, sondern ganz konkrete Verbesserungen. Allen voran den von ihr am Vortag veröffentlichten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Auch Bundeskanzler mit im Boot
Am Rande des 27. GdP-Bundeskongresses in Berlin im September des gleichen Jahres bekräftigte die Innenministerin im Gespräch mit den GdP-Spitzen Andreas Roßkopf und Sven Hüber, dass sie an diesem Thema dranbleibe. Und auch Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich in seiner Rede beim GdP-Bundeskongress um Thema Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage mit den deutlichen Worten: „Wir werden das schon machen!“

Finanzminister versucht zu blockieren
Doch trotz dieses klaren politischen Willens sowohl der Regierungsparteien als auch der Opposition verzögerte sich die Einführung noch einmal. Und zwar weil Bundesfinanzminister Christian Lindner seinen „grünen Haken“ am Gesetzesentwurf verweigerte. Als hanebüchenen Grund gab er einen Beschluss des Haushaltsauschusses aus dem Jahr 2020 an, dass das Zulagenwesen insgesamt auf den Prüfstand zu stellen sei. Unser Bezirksvorsitzender Andreas Roßkopf sagte ihm im persönlichen Gespräch sehr deutlich, dass dieses Verhalten absolut unlauter sei. 

GdP setzt sich durch!
Doch am Ende und nach zahllosen weiteren Gesprächen unsererseits mit der Politik, musste sich auch der Finanzminister beugen. Und endlich, circa fünf Jahre, nachdem wir unsere Forderung aufgestellt haben, sind wir endlich für Euch am Ziel: Die Polizeizulage wird wieder ruhegehaltsfähig! Das heißt: Jede und jeder von Euch bekommt künftig im Ruhestand bis zu circa 160 Euro mehr im Monat. So ist unsere Arbeit: Wir brauchen Durchhaltevermögen, Hartnäckigkeit und Ausdauer – manchmal auch über Jahre. Der Großteil besteht aus Gesprächen, Gesprächen und weiteren Gesprächen, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Dafür braucht man gute Verhandler und eine starke Organisation im Rücken. Nur dann schafft man es, sich durchzusetzen. Aber wenn wir dann einen solchen Erfolg für Euch alle feiern können, lohnt sich jede Mühe.