06.06.2023
Eilmeldung:
Neuigkeiten in Sachen Übertragung Tarifergebnis, Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, DuZ, Familienzuschlag und Amtszulagen
Das Bundesinnenministerium hat uns heute den Referentenentwurf für das Gesetz zur Übertragung des von uns erkämpften Tarifergebnisses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes zur Beteiligung übersandt.
Zentrale Elemente sind:
- Steuerfreie Inflationsausgleichszahlung für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro. Empfänger:innen von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger:innen der Fall war.
- Anpassung von Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend 5,3 Prozent zum 1. März 2024 (0,2 Prozentpunkte weniger als im Tarifbereich, wegen des Abzugs zur weiteren Speisung der Versorgungsrücklage)
- Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.
Das heißt, wir haben endlich einen Zeitplan:
Wir haben nun bis zum 19. Juni 2023 Zeit für unsere Rückmeldung. Diese kurzfristige Frist soll gewährleisten, dass der Kabinettsbeschluss am 12. Juli 2023 – und somit noch vor der parlamentarischen Sommerpause – gefasst werden kann. Und das heißt, dass noch im Sommer endlich rückwirkend die steuerfreie Inflationsausgleichszahlung für alle Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen kommt! Und vor allem auch unsere langjährige Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage bald endlich Wirklichkeit wird.
Teil des Gesetzes wird zudem die Erhöhung des DuZ sein! Dieser steigt wie folgt:
- Sonntags-DuZ von derzeit 5,67 Euro auf 6,31 Euro
- Samstags-DuZ von derzeit 1,34 Euro auf 1,49 Euro
- Nacht-DuZ von derzeit 2,67 Euro auf 2,97 Euro
Weiterhin werden auch noch der Familienzuschlag und die Amtszulagen erhöht!