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Die Bundespolizeitung –
Ausgabe 04/2024

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Online-Ausgabe 04/2024

Bundespolizeitung – Ausgabe 04/2024

Kabinettsbeschluss steht:

DEIG kommt!

Die Zeichen stehen gut für eine baldige Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) in die Bundespolizei: Geld ist da und auch die gesetzliche Grundlage, das UZWG, wird angepasst. Den entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett im September getroffen. 
Trotzdem ist noch fraglich, ob in Kürze aus der Erprobung in eine Einführung übergegangen wird. Sicher ist, dass zu den derzeit erprobenden Dienststellen weitere hinzukommen werden. Da die Zahlen und Daten noch nicht ganz valide sind, gibt es hier aber noch keine konkreten Details.
Bisher wird zu fast jedem DEIG auch ein AED (Defibrillator) beschafft. Da es hierzu verschiedene Ansichten gibt, wird man noch einmal über die Anzahl sprechen und dies aufgrund von einsatztaktischen Erwägungen überprüfen.
Kurzum: Für fünf Streifen im Bahnhof werden bestimmt keine fünf AED benötigt. Die GdP bleibt hier natürlich dran und wird den weiteren Prozess der Beschaffung und Einführung positiv begleiten.

Irreguläre Migration und Schleuserkriminalität

Die Versäumnisse von Behörde und Politik rächen sich jetzt!

Was in der Diskussion um die aktuelle Migrationslage gerne unter den Tisch gekehrt wird: Über Jahre haben sowohl die Politik als auch die Behörde es versäumt, die Bundespolizei zu einer modernen Grenz- und Fahndungspolizei auszubauen. Über Jahre hat die GdP genau das angemahnt. Jetzt rächen sich die Versäumnisse der Verantwortlichen – die Bundespolizei ist am Limit!

Natürlich ist auch die GdP für weitere Maßnahmen, um die irreguläre Migration zu beschränken. Aber für die Gewerkschaft ist entscheidend, dass die Kolleginnen und Kollegen ihren Auftrag rechtssicher und unter zumutbaren 
Arbeitsbedingungen erfüllen können! 

Hier hat bereits die Migrationslage 2015 deutlich gezeigt: Die Bundespolizei hat erhebliche Defizite bei der Einrichtung von Kontrollstellen in Grenznähe – und zwar personell, materiell und infrastrukturell. Doch was haben Behörde und Politik aus dieser Situation gelernt? Offensichtlich nichts! Denn nun, fast zehn Jahre später, stehen wir vor ähnlichen Problemen. 

Und das müssen – mal wieder – die Beschäftigten ausbaden! So viel dokumentiertes Desinteresse an den täglichen Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen an den Grenzen war nie. Schlechte Ausstattung, starke Überlastung, fehlendes Personal sind Resultate einer kurzsichtigen Führung in der Bundespolizei und deutlich zu wenig politischer Unterstützung. 

Erschwerend kommt hinzu: Auch die Ermittlungsdienste – also diejenigen, die große Mengen an digitalen Beweismitteln, sei es von den Bahnhöfen oder aber auch von sichergestellten oder beschlagnahmten Handys an der Grenze, auswerten müssen – sowie der Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sind mittlerweile stark überlastet, da sie bei allen Personalaufwüchsen der vergangenen Jahre nahezu unberücksichtigt blieben. Als Folge liegen bundesweit Tausende von Ermittlungsvorgängen und dazugehörige Asservate auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung.

Die GdP sagt: Es reicht endgültig! Behörde und Politik müssen in diesem Bereich umgehend eine Kurskorrektur vornehmen!

AUS- UND FORTBILDUNG

Durchbruch bei Entfristungen im Tarifbereich

Insbesondere nach der Aufstellung des neuen Organisations- und Dienstpostenplans (ODP) der Bestands-Aus- und Forbildungszentren (AFZ) der Bundespolizei stand noch ein wichtiger Schritt aus:  Die Entfristung der betroffenen Beschäftigten im Tarif. Nun ist der Durchbruch geschafft, und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben endlich eine langfristige Perspektive. Dies bedeutet, dass die Arbeitsverträge in absehbarer Zeit entfristet werden können, was mehr Sicherheit und Stabilität im Berufsleben bietet. Die GdP hat sich hier erfolgreich eingesetzt und wird dies bei Befristungen in anderen Bereichen weiterhin tun.

Verwaltung

Fundament für Polizeiarbeit

Der Verwaltungsbereich ist das Fundament für eine effiziente und sichere Polizeiarbeit. Die vielen Beschäftigten der Polizeiverwaltung kümmern sich darum, dass der Polizeivollzug seine Aufgaben optimal erfüllen kann. Die GdP setzt sich für eine moderne Ausstattung und innovative Arbeitsmittel sowie gesunde Arbeitsbedingungen und wirkungsvolle Strukturen ein. Weitere Infos gibt es im neuen Informationsflyer der GdP.

GdP-Vorteilswelt

Hier lässt sich bares Geld sparen

Was viele wissen: Eine Mitgliedschaft in der GdP schützt im Dienst. Schließlich beinhaltet sie unter anderem einen umfassenden Rechtsschutz, eine Unfallversicherung sowie sowohl eine Diensthaftpflicht- als auch eine Dienstfahrzeug-Regressversicherung. 
Was weniger bekannt ist: GdP-Mitglieder profitieren auch im Privaten von einem umfangreichen Vorteilsangebot. Ob Autokauf, neue Kleidung oder Smartphones – als erste Gewerkschaft Deutschlands kooperiert die GdP mit dem Unternehmen Corporate Benefits und bietet ihren Mitgliedern damit Vergünstigungen bei über 800 namhaften Anbietern aus allen Branchen. Ein weiterer Partner ist benefits.me (ehemaliger Name Ticketsprinter). Hier gibt es Vergünstigungen von bis zu über 80 Prozent unter anderem bei Veranstaltungen und in Lokalen. Dazu kommen zahllose weitere Partner, insbesondere im Fitnessbereich und rund um den Polizeibedarf. 
Neben der Vorteilswelt des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll können GdP-Mitglieder auch von zahlreichen Vorteilen der gesamten GdP-Familie profitieren. An erster Stelle ist hierbei das GdP-Plus Partner-Programm des GdP-Bundesvorstands zu nennen. Dazu kommen zahllose Angebote der GdP-Landesbezirke, die teilweise für alle Mitglieder gelten. Über den GdP-Reiseservice lässt sich beispielsweise bei der nächsten Reise bares Geld sparen. 

Videoüberwachung ohne Personalaufwuchs?

Nur Augenwischerei!

Es klingt erstmal gut: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und die Deutsche Bahn installieren bis Ende 2024 auf 143 Personenbahnhöfen moderne Videotechnik. Somit wird nun bzw. künftig an 8.300 Kamerastandorten videographiert.

Allerdings: Auch wenn die Bundespolizei nun an rund 200 Videoarbeitsplätzen auf rund 30.000 verschiedene Blickwinkel zugreifen kann, stellt sich die Frage, wer an diesen Videoarbeitsplätzen sitzen soll und wer im Hintergrund die Ermittlungen führen soll.

Denn: Alle Player bleiben bislang die Antwort schuldig, wer denn die Arbeit auf Dauer machen soll. Auch von Seiten der Bundespolizeiführung gibt es keinerlei Aussagen dazu.
Auch der angestrebte Einsatz von KI-Technik ist nur ein weiterer Baustein, um die Arbeitsverdichtung in den Ermittlungsdiensten nochmals zu verschärfen.

Die GdP sagt: So gut die Ausstattung mit moderner Videotechnik ist – es reicht nicht, immer nur mehr Technik einzusetzen, wenn die Bundespolizei nicht auch das Personal hat oder zumindest bekommt,  um diese Technik auch erfolgreich einzusetzen.

Die Ermittlungsdienste in den Dienststellen und in den Abteilungen Kriminalitätsbekämpfung sind mittlerweile personell so schwach aufgestellt, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis der Bundespolizei dieser wichtige Teil um die Ohren fliegt.
Daher fordert die GdP: In der Priorität des Bundespolizeipräsidiums müssen die Ermittlungen mit all ihren Facetten (Personal, Technik...) endlich an oberste Stelle gesetzt werden!

Einsatz- und Ermittlungsunterstützung (EEU BPOL)

Tolle „Technik-Truppe“

Die EEU BPOL leistet in verschiedensten Einsatzszenarien und Ermittlungsverfahren ihren Beitrag und bietet technikaffinen Kolleginnen und Kollegen ein interessantes Tätigkeitsfeld im Umgang mit modernster Technik.

„USA bitten Deutschland um Hilfe bei der Entschlüsselung der Bin-Laden-Handys“ – so lautete eine Schlagzeile der BILD Zeitung aus dem Jahre 2011. In dem Artikel hieß es damals, dass deutsche Spezialisten möglicherweise einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben sollen, die Handys von Osama bin Laden zu knacken. Dem Artikel zufolge hätten sich US-Sicherheitsbehörden 2011 ans Bundeskanzleramt gewandt. Demnach wollten die USA wissen, ob deutsche Expertinnen und Experten bei der Entschlüsselung mehrerer Mobiltelefone helfen könnten, die bei der Erstürmung von Osama bin Ladens Unterschlupf im pakistanischen Abbottabad in die Hände der US-Spezialisten gefallen sind. Spitzenvertreter des US-Geheimdiensts CIA und des FBI sollen nach Potsdam gereist sein und sich im dortigen Bundespolizeipräsidium mit Top-Beamtinnen und -Beamten des BND und der Bundespolizei getroffen haben.

Die Kolleginnen und Kollegen, die damals mit ihren technischen Fähigkeiten und ihrem Know-how unterstützten, sind auch heute, mehr als zehn Jahre später, noch unterwegs, um in verschiedensten Einsatzszenarien und Ermittlungsverfahren ihren Beitrag zu leisten. Sie gehören zur Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Bundespolizei (EEU BPOL). 

Die EEU BPOL ist eine der sechs Dienststellen der Bundespolizeidirektion 11 und leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Fällen und zur Unterstützung von Bedarfsträgern verschiedenster Ermittlungsverfahren im technischen Bereich. Die Aufgaben der operativen Technik reichen von Drohnen- oder Abhörtechnik bis zu KFZ- sowie Digital-Forensik. Hierbei hilft sie nicht nur der Bundespolizei, sondern auch externen Behörden, wie der Bundeszollverwaltung, dem Bundeskriminalamt oder den Polizeien der Länder. 

Technikaffinen Kolleginnen und Kollegen bietet die EEU BPOL ein interessantes Tätigkeitsfeld im Umgang mit modernster Technik. [Intranet, BPOLD 11, EEU BPOL, Nachwuchsgewinnung] 

Im Zeitalter begrenzter Haushaltsmittel mahnt die GdP generell immer wieder an, dass eine falsche Priorisierung in der Bundespolizei erheblichen Schaden verursachen kann. In Bezug auf die EEU BPOL könnte dies bedeuten, dass Leistungen nicht mehr erbracht werden könnten, Lizenzen verfallen würden und die EEU im Bereich Fortbildung um Jahre zurückgeworfen werden würde. Dies wäre ein harter Schlag – in diesem Fall dann allerdings nicht gegen Kriminalität, sondern gegen Polizeibehörden als Bedarfsträger.

Arbeitsgruppe „Respect me, too“

Gegen Grenzüberschreitungen

Ein wichtiges Anliegen der GdP ist es, Grenzüberschreitungen wie Diskriminierung, Belästigung und sexuelle und/oder sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz sowie in Social Media entgegen zu wirken. Sowohl durch die dienstliche als auch durch die gewerkschaftliche Tätigkeit ist allerdings festzustellen, dass die fortlaufenden strafrechtlichen Veränderungen im Bereich der Gewalt- und Sexualstraftaten sowie der Persönlichkeitsrechte vielen gar nicht bewusst sind und dass durch „vermeintlich harmlose Handlungen“ aus Sicht der Täter am Arbeitsplatz bereits Straftaten begangen werden könnten. Auch andere Diskriminierungsformen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzeigt, scheinen nicht so „bekannt“ zu sein. Aus diesem Grund hat die GdP die Arbeitsgruppe  „Respect me, too“ gegründet, die für das Thema sensibilisieren soll. 

Zentrale Forderungen dieser Arbeitsgruppe sind:

  • Präventionsmaßnahmen zielgerichtet weiterentwickeln und konsequent umsetzen
  • Aufnahme der Thematik und entsprechender Trainings als Ausbildungs- bzw. Studieninhalte
  • Aktualisierung bzw. Abschluss entsprechender Dienstvereinbarungen auf Basis der bestehenden Rechtslage, die einen professionellen Umgang mit solchen Problemstellungen regeln
  • Unterstützung der Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten

Dienstvereinbarung

Antworten zur DV Stufenlaufzeitverkürzung

Mit der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Verkürzung der Stufenlaufzeit konnte die GdP einen hart erkämpften Erfolg für die Beschäftigten feiern. Die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Stufenlaufzeitverkürzung gibt es im Folgenden: 

Die Verkürzung der Stufenlaufzeit nach § 17 Absatz 2 Satz 1 TVöD – worum geht es hier eigentlich genau?
Bei der Verkürzung der Stufenlaufzeit handelt es sich um ein Instrument zur Anerkennung der überdurchschnittlichen Leistungen besonders engagierter Kolleginnen und Kollegen. Die regulären Zeiträume bis zum Erreichen der Erfahrungsstufen 4 bis 6 werden hier verkürzt, entsprechend früher können sich Kolleginnen und Kollegen über den Stufenaufstieg und somit die Erhöhung ihrer Bezüge freuen. 

Wozu eine Dienstvereinbarung? Das ist doch im Tarifvertrag geregelt? 
Anträge auf Anwendung der Regelungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD konnten und können jederzeit gestellt werden. Der Haken an der Sache: Die Bewilligung der Anträge lag bisher ausschließlich im Ermessen der Arbeitgeber. Häufig wurden diesbezügliche Anträge mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel abgelehnt. Genau hier kommt die Dienstvereinbarung ins Spiel. Diese verpflichtet die Arbeitgeber, Anträge auf Stufenlaufzeitverkürzung im Rahmen einer festzulegenden Quote zu bewilligen.
Die tarifliche Regelung bleibt von der Dienstvereinbarung natürlich völlig unberührt und Stufenlaufzeitverkürzungen können auch über die Quote hinaus oder sogar bei Quote „0“ vorgenommen werden. In diesen Fällen besteht dann halt nur kein Anspruch auf Genehmigung durch das BPOLP.

Antragstellung – wie geht es und was muss ich beachten? 
Die zentrale Rolle bei der Antragstellung spielt das Referenzschreiben der oder des Vorgesetzten, welches die überdurchschnittlichen Leistungen der bzw. des Beschäftigten bescheinigt und dem formlosen Antrag beiliegen muss. Als weitere Voraussetzung muss ein gewisser Anteil der aktuell zurückzulegenden Stufenlaufzeit bereits erfüllt sein. GdP-Tipp: Um maximal profitieren zu können, hier genau hinschauen und abwägen, zu welchem Zeitpunkt die Antragstellung sinnvoll ist.

Wie sind die Wartezeiten? 
Von Stufe 3 nach 4 = 1 Jahr
Von Stufe 4 nach 5 = 2 Jahre
Von Stufe 5 nach 6 = 3 Jahre

Sicherheit an Bahnhöfen

Wie soll es weitergehen?

Messerstechereien, Taschendiebstähle, Raubüberfälle – auf fast allen großen Bahnhöfen in Deutschland ist die Kriminalität in den vergangenen Jahren gestiegen. Das belegen auch die untenstehenden Zahlen aus dem Bundespolizei-Jahresbericht 2023.
Seit Jahren fordert die GdP ein abgestimmtes Sicherheitskonzept zwischen Bundespolizei und Bahn – doch es hapert an der Umsetzung. Wo bleibt beispielsweise die Kameraüberwachung in Fernzügen? Sei es zum Nachweis einer Straftat und auch vorbeugend. Wo bleiben die flächendeckenden Dreierstreifen, die schon angekündigt wurden, als Horst Seehofer noch Innenminister war? Bis heute sind die Kolleginnen und Kollegen oftmals nur zu zweit unterwegs – wenn überhaupt. 
Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das Abziehen der „Alarmzüge“, die aktuell wochenweise an den Grenzen unterstützen, auf die Sicherheit an den Bahnhöfen haben wird. Für die GdP eine absolut unhaltbare Situation: Es darf nicht sein, dass für die Erfüllung der Grenzkontrollen eine Vernachlässigung der anderen Aufgaben der Bundespolizei stattfindet – gerade vor dem Hintergrund des Gewaltpotentials insbesondere im bahnpolizeilichen Bereich.
Die GdP sagt: Hier muss nun endlich konsequent gehandelt werden!

Bereitschaftspolizei

Am Limit!

In einer Zeit, in der Deutschland mit steigenden sicherheitspolitischen Herausforderungen wie Demonstrationen, Großveranstaltungen, Migration oder grenzüberschreitender Kriminalität konfrontiert ist, spielt die Bereitschaftspolizei eine Schlüsselrolle. 
Die Bundesbereitschaftspolizei ist aufgrund dieses sicherheitspolitischen Kontexts ständig im Einsatz. Ihre eigentlichen Aufgaben sowie Großveranstaltungen oder Demonstrationen können kaum abgedeckt werden. Der Fokus liegt weiterhin stark auf der Migration, für die die Abteilungen unermüdlich im Einsatz sind. Dabei leisten nicht nur die Einsatzkräfte einen außergewöhnlichen Einsatz, sondern auch das unterstützende Personal in Bereichen wie Verpflegung, Verwaltung, Technik und Instandhaltung.
Dies zeigt sich in der derzeitigen Einsatzbelastung der Kolleginnen und Kollegen der Bundesbereitschaftspolizei, die in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und gerade einen Höchststand erreicht hat. Ein zentraler Kritikpunkt aus GdP-Sicht bleibt dabei die fehlende Steuerung der Einsatzbelastung durch das Bundespolizeipräsidium. Trotz extremer Belastung gibt es keine ausreichenden Mechanismen, um die Last gerecht auf alle Beschäftigten zu verteilen.

Eine bessere Einsatzplanung, Rotation der Kräfte, personelle Verstärkung, Erholungsphasen, Fortbildungsmöglichkeiten und transparente Kommunikation sind entscheidend, um die Bereitschaftspolizei zu entlasten und ihre Einsatzbereitschaft zu sichern.

Neues Personalentwicklungskonzept (PEK)

Das Gerüst steht, die Ausgestaltung läuft...

Wie ist der aktuelle Stand?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Rahmenkonzeption für die Personalentwicklung in der Bundespolizei mit Wirkung vom 15. Juli in Kraft gesetzt.

Warum ist das gut?
Das waren gute Nachrichten für alle Beschäftigten in der Bundespolizei, denn seitdem kommen die restriktiven Regelungen des „alten PEK“ nicht mehr zur Anwendung. Mit dem neuen PEK wird eine Grundlage für ALLE Beschäftigten in der Bundespolizei gelegt, sich persönlich beruflich weiterzuentwickeln.

Wie geht es jetzt weiter?
Es handelt sich um eine Rahmenkonzeption, deren Regelungen unmittelbar anzuwenden sind (zum Beispiel zur Verwendungsbreite), zu welcher jedoch auch noch Details der Umsetzung auszugestalten sind.
Auf Anregung des Bezirkspersonalrates sind im Intranet bereits Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum PEK zu finden.

Was sind konkrete Punkte?

  1. Mehr bundeseinheitliche Standards
    Das Bundespolizeipräsidium hat einen neuen Katalog von Anforderungsprofilen für gleichartige Dienstposten in den Direktionen erstellt, der auf dem „neuen PEK“ basiert und bereits Grundlage der bundesweiten Ausschreibungen war.
  2. Mehr Transparenz
    Das Bundespolizeipräsidium hat nach Beteiligung des Bezirkspersonalrates die Verfügungen über die Kriterien für Ausnahmen von bundesweiten Stellenausschreibungen und zur Bewerberauswahl unter Umsetzungsbewerberinnen und -bewerbern in Kraft gesetzt. Die Kriterien zur Verteilung der Laufbahnabsolventinnen und -absolventen befinden sich gerade in der Verhandlung.
  3. Mehr Chancen für alle Berufsgruppen
    In einem weiteren Schritt wird der Bezirkspersonalrat mit dem Bundespolizeipräsidium Einigung über die erforderlichen ergänzenden Konzepte herstellen. Es liegen erste Dokumente zu den nach PEK erforderlichen Konzepten vor und diese werden nach und nach in Kraft gesetzt:
    ▪   Konzept zum Mentoring mit besonderem Fokus auf Frauen
    ▪   Konzept zum Wissenstransfer
    ▪   Konzept für Personalentwicklungsgespräche
    ▪   Konzept zum Führen in Teilzeit/Tandemführung (Jobsharing)
    ▪   Konzept für Fachkräfte
    ▪   Konzept für Spezialkräfte
    ▪   Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung von Tarifbeschäftigten

Höchstgrenzenkappung

Petition unterstützen!

Die besondere Kappungsgrenze für übernommene Beamtinnen und Beamte aus der ehemaligen DDR, die vor der Wiedervereinigung bei „systemnahen Behörden“ beschäftigt waren, sollte abgeschafft werden. Diese Regelung in § 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) BeamtVG „abzüglich von Zeiten nach § 12a“, bedeutet, dass die erdiente Pension betroffener Personen (auch die Dienstjahre nach 1990) massiv gekürzt wird – und das auch noch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung. Bundesländer wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben diese Regelung bereits zurückgenommen. 
Daher bittet der Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) um Unterstützung der in den Bundestag eingebrachten Petition 
Pet 1-20-06-99999-031800 für die Abschaffung der besonderen Höchstgrenzenkappung.
Entsprechende Postkarten sind bei den GdP-Kreisgruppen vor Ort zu bekommen.

Jobrad im Tarifbereich

Fluch oder Segen?

Immer wieder erreichen die GdP Fragen zum sogenannten „Jobrad“, wie es von einigen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes als attraktiver Vorteil für die Beschäftigten angeboten wird. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, bei der Fahrradleasingverträge über den Arbeitgeber abgeschlossen werden und somit aus dem Bruttogehalt finanziert werden können (Entgeltumwandlung). Bei der Bundespolizei gibt es das Jobrad bislang nicht.

Im Folgenden Vor- und Nachteile einer solchen Regelung:

  • Für die Arbeitgeberseite ergibt sich die Ersparnis der Lohnnebenkosten auf die von den Beschäftigten aufgewendeten Mittel zum Jobrad. Somit wird hier eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität erzielt, die allein durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert wird. Demnach würde sich die Einführung einer Regelung nach §19b TV-L für Arbeitgeber in jedem Fall lohnen.
  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann die Inanspruchnahme zu individuellen Verlusten führen, die bei Vertragsabschluss oftmals nicht überblickt werden können.
  • Da die Höhe des pfändbaren Einkommens durch die Leasingraten nicht überschritten werden darf (§ 107 der Gewerbeordnung), werden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Regelung ausgeschlossen. Das trifft vor allem viele Teilzeitkräfte. Die Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung an Rentnerinnen und Rentner erfolgt nach dem Umlageprinzip, das heißt, dass eingehende Beiträge Erwerbstätiger umgehend an die Rentenempfängerinnen und -empfänger verteilt werden, daher vermindern sich zwangsläufig die Renten Unbeteiligter. Auch Kranken- und Pflegekassen stehen geringere Beiträge für die Belange aller Versicherten zur Verfügung. Ob die Auswirkungen auf das Solidaritätsprinzip im Sinne aller ist, muss diskutiert werden.

Arbeitszeit

Wir brauchen Lösungen, die die Dienstrealität berücksichtigen

Arbeitszeit ist Lebenszeit! Daher kämpft die GdP weiter sowohl gewerkschaftlich als auch personalrätlich für eine Verbesserung der arbeitszeitlichen Rahmenbedingungen in der Bundespolizei. 

Zu einem solchen Kampf für das bestmögliche Ergebnis für die Beschäftigten gehört auch, ungeeignete Vorschläge abzulehnen. So geschehen kürzlich im Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR): Diesem wurde zwischenzeitlich ein Referentenentwurf zur Erweiterung der Arbeitszeitverordnung (AZV) für Langzeitkonten in der Bundespolizei für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zugeleitet. In einer Stellungnahme lehnte der BHPR diesen Entwurf jedoch ab. 

Warum? Gerade die besonderen Aspekte wie zum Beispiel der Wechselschichtdienst, die im Polizeivollzugsdienst die tatsächliche Dienstrealität darstellen, fanden im Entwurf keine Berücksichtigung. Der BHPR fordert daher eine eigenständige Norm für „echte Langzeitkonten bei den Sicherheitsbehörden des Bundes“ in der AZV.

Verfassungskonforme Besoldung

Weiter Warten aufs Geld!

Seit August liegt der Entwurf für das „Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz“ (BBVAngG) in der aktuellsten Fassung vor. Die GdP hat den 113 Seiten umfassenden Entwurf geprüft und eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Diese kann über den QR-Code am Ende des Artikels abgerufen werden. Im Folgenden fünf der zentralen Punkte in Kürze: 

  • Die GdP hat sich durchgesetzt: Auf die vorgesehene Abschaffung des Familienzuschlags Stufe 1 wird verzichtet! 
  • Leider hat der Gesetzgeber es erneut versäumt, die Ausgleichszahlungen konkret zu regeln. Ihre Höhe soll in einer separaten Verordnung festgelegt werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde nicht vorgelegt. Daher heißt es nun wieder abwarten, bis der Gesetzgeber hier endlich nachlegt. Es ist zu befürchten, dass sich die Ausgleichszahlungen dadurch noch weiter verzögern werden. 
  • Gut ist, dass die Besoldung der Berufsanfängerinnen und -anfänger im mD gesteigert werden soll.
  • Wichtig für die GdP: Erfahrende Beamtinnen und Beamte müssen entsprechend der Wertigkeit ihrer Ämter ebenfalls angemessen alimentiert werden. Denn: Die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen verringern sich durch die geplante Neuregelung. 
  • Auch bleibt es bei der GdP-Kritik am alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ). Vor allem junge Menschen würden nach derzeitiger Planung nicht vom AEZ profitieren, da sie meist noch unverheiratet und kinderlos sind. Doch gerade in den ersten Berufsjahren ist die Besoldung naturgemäß geringer. Dennoch müssen diese Personen ebenso in Regionen mit sehr hohen Mietbelastungen wohnen, denn gerade im Bereich der Bundespolizei liegt die erste Verwendung häufig in Hochpreisregionen.

Hier geht es zur umfassenden GdP-Stellungnahme

Bundespolizei See

Zeitenwende auch auf See umsetzen

Zum Schutz der kritischen Infrastruktur – insbesondere der im maritimen Umfeld – hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sommer einen Antrag mit dem Titel „Die Zeitenwende auch auf See umsetzen – Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen“ gestellt (Drucksache 20/10726). Dazu fand im Innenausschuss des deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung statt, bei der auch ein Sachverständiger der GdP geladen war. Dieser hat die Positionen der Gewerkschaft zu diesem Antrag in den politischen Diskurs eingebracht:

  1. Kompetenzen aller Sicherheitsbehörden bündeln, Befugnisse erweitern, ordnen und der Lage anpassen!
  2. Klarstellung der Rechtslage durch ein Seesicherheitsgesetz ist richtig und notwendig.
  3. Steigerung von Aus- und Fortbildung und Anpassung der Ausstattung!

Das wurde auch Zeit

Entlastungsgürtel endlich eingeführt!

Was lange währt, wird endlich gut: Das Thema Entlastungsgürtel begleitet die GdP ja nun schon seit einigen Jahren. Nun ist es endlich soweit: Trotz der schwierigen Haushaltslage wird dieses FEM nun endgültig in der Bundespolizei eingeführt.

Grundsätzlich gilt: Jede Einsatzkraft kann diesen Entlastungsgürtel im Zentralen Versandlager Hundstadt (ZVB) bestellen.

Aber: An dieser Stelle der Appell, dass der Entlastungsgürtel bitte nicht einfach aus Prinzip bestellt wird, sondern vorrangig von den Kolleginnen und Kollegen, die auch wirklich Probleme oder Druckstellen durch den Einsatzgürtel haben.

Kurzum: Wer ihn benötigt, soll ihn bestellen, wer ihn aktuell nicht benötigt, sollte bitte noch etwas warten. 
Eine erste vierstellige Anzahl ist bereits im ZVB vorhanden, noch in diesem Jahr erhält die Bundespolizei eine zweite Lieferung und Anfang 2025 eine dritte, so dass der Bedarf so nach und nach für alle Kolleginnen und Kollegen gedeckt werden kann.