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26.06.2024

Neues Personalentwicklungskonzept (PEK) verabschiedet

BPR HPR Personalrat

Das Gerüst steht – jetzt geht es an die konkrete Ausgestaltung.

Fuldatal.
Nach dem der Hauptpersonalrat der Rahmenkonzeption zur Personalentwicklung (PEK) in der Bundespolizei zugestimmt hat wurde dem Bezirkspersonalrat nun die ersten drei Konzepte zum PEK vorgelegt.
Die Konzepte behandeln das Thema „Umsetzungsbewerberinnen und -bewerber“, die „Zulässigen Ausnahmen von bundesweiten Stellenausschreibungen“ und die „Kriterien zur Verteilung der Erstverwendungen mPVD und gPVD“. Die GdP Direktionsgruppe BP hat sich zu allen drei Konzepten positioniert und fordert für den Bereich Umsetzungsbewerberinnen und -bewerber den Passus, dass interne Umsetzungen (u.a. Binnenausgleich) von einer Abteilung in eine andere Abteilung die Verwendungszeit in der Erstverwendung nicht unterbrechen.

Zur Erinnerung: PVB die sich 10 Jahre in der Erstverwendung befinden und sich bei den bundesweiten Stellenausschreibungen auf Folgeverwendungen bewerben, werden vorrangig berücksichtigt. Im zweiten Konzept „Ausnahmen von den bundesweiten Ausschreibungen“ begrüßen wir die Entscheidung, dass
im Bereich der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie bei Tarifbeschäftigten jederzeit die Direktionen Ausschreibungen vornehmen können. Darüber hinaus fordern wir für die Zulassung von Ausnahmen für Ausschreibungen im Bereich des Polizeivollzugsdienstes die abschließende Festlegung von Dienstposten für die die konstitutiven Anforderungen nur von einem begrenzten Personenkreis innerhalb der Behörde erfüllt werden. Weiterhin lehnen wir die Zulassung der Ausnahme für die bundesweite Ausschreibung von DP mit Führungsverantwortung ab der Bewertungsebene A10-12 BBesO und andere DP, bei denen eine Nachbesetzung zur Sicherung der Einsatzfähigkeit zeitkritisch ist, ab. Hier hat die Behörde die Möglichkeit durch eine frühzeitige Personalplanung die Nachbesetzung dieser Dienstposten rechtzeitig mit einem ordentlichen Verfahren anzugehen.

Das dritte Konzept „Kriterien zur Verteilung der Erstverwendungen mPVD und gPVD“ erscheint auf den ersten Blick zielführend. Bei genauer Betrachtung ist es aber aus der Sicht der GdP Direktionsgruppe BePo gerade für den Bereich der Bundesbereitschaftspolizei nur bedingt geeignet. Wir fordern deshalb die Schaffung der Möglichkeit einer regionalen Werbung auch für den Bereich der Bundesbereitschaftspolizei. Außerdem muss für die Situation im Großraum Nordrhein-Westfalen (große Einstellungszahlen, welche mit den freien DP nicht übereinstimmen) sowohl für die BPOLABT Sankt Augustin, als auch für die Direktion Sankt Augustin Lösungen gefunden werden. Wir haben einen Vorschlag erarbeitet und hoffen auf dessen Berücksichtigung.

Weitere Informationen erhaltet Ihr bei Euren örtlichen Personalräten und GdP Kreisgruppen vor Ort.