29.01.2025
GdP-Krankengeldbeihilfe:
Wir lassen Dich nicht
im Regen stehen
Ob die aktuell stattfindenden Tarifverhandlungen, die bevorstehende Bundestagswahl, die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge und der Inflation – es sind herausfordernde Zeiten.
Gute Nachrichten für Dich:
Dir steht ein starker Partner zur Seite
Als Mitglied der Gewerkschaft der Polizei hast Du immer eine starke Gemeinschaft an Deiner Seite, die sich vehement für Deine Belange einsetzt. Gemeinsam mit Dir erstreiten wir faire Löhne, familienfreundliche Arbeitszeiten und bieten Dir mit unserem umfangreichen Leistungspaket einen umfangreichen Schutz vor vielen Risiken des (Berufs-)Lebens.
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen!
Aufgrund der aktuellen Situation und der eingangs genannten Unwägbarkeiten setzen wir in diesem Jahr noch einen drauf!
Unbürokratische Hilfe bei Langzeiterkrankung: Die Krankengeldbeihilfe!
Es hat Dich richtig erwischt und Du bist längere Zeit arbeitsunfähig? Neben den Unannehmlichkeiten Deiner Erkrankung sorgst Du Dich um die finanziellen Einschnitte, die Du nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung zu erwarten hast? Auch jetzt ist die GdP-Familie für Dich da. Seit dem 1. Januar 2025 und zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres steht Dir als Mitglied des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll eine Krankengeldbeihilfe zur Verfügung.
Ganz konkret bedeutet das:
Wir zahlen Dir als Tarifbeschäftigte bzw. als Tarifbeschäftigtem in der Bundespolizei, dem Zoll oder dem BALM für die Dauer des Krankengeldbezugs 5,00 Euro pro Kalendertag der fortdauernden Arbeitsunfähigkeit.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
- Antragsstellende sind zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit Mitglied der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll.
- Beginn des Anspruchs auf die Krankengeldbeihilfe ist die Beendigung der Lohnfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (43. Tag der Erkrankung).
- Als Nachweis der andauernden Arbeitsunfähigkeit sind der Bescheid der gesetzlichen Krankenkasse über den Zeitraum der Gewährung von Krankengeld in Kopie sowie die fortlaufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen, vorzugsweise auf elektronischem Weg (entweder über die GdP-Kreisgruppe vor Ort oder direkt an die Geschäftsstelle per E-Mail).
- Die Krankengeldbeihilfe wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, längstens jedoch für die Dauer von 72 Wochen gewährt (analog Krankengeldbezug gemäß § 43 SGB V = 78 Wochen inklusive 6 Wochen Lohnfortzahlung).
- Beginn der Krankengeldbeihilfegewährung ist frühestens der 1. Januar 2025, auch wenn der 43. Tag der Erkrankung schon vorher eingetreten ist. Eine rückwirkende Gewährung für die Zeit vor dem 1. Januar 2025 ist ausgeschlossen.
- Die Krankengeldbeihilfegewährung ist vorerst befristet auf alle im Kalenderjahr 2025 beginnenden Erkrankungen (das heißt erster Krankheitstag ist spätestens der 31. Dezember 2025).
Noch kein GdP-Mitglied? Jetzt schnell eintreten!
Du bist noch nicht Mitglied der größten Polizeigewerkschaft, möchtest aber Teil unserer starken Gemeinschaft werden und von den vielen Vorteilen profitieren? Wende Dich gerne an die GdP-Vertreterinnen und -Vertreter in Deiner Dienststelle oder nutze unser Online-Formular um jetzt direkt einfach, schnell und bequem beizutreten.