
24.02.2025
Langjährige GdP-Forderung erfüllt!
Zoll stattet Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung aus
Die GZD hat grünes Licht für die Ausstattung der Nachwuchskräfte des Zolls mit Dienstkleidung gegeben. Damit wurde nun endlich eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei umgesetzt.
Auch die Forderung eines identischen Ausstattungspakets für die Nachwuchskräfte des mittleren und des gehobenen Dienstes wurde umgesetzt.
Alle Nachwuchskräfte erhalten ein einheitliches Ausstattungspaket.
Die Ausstattung startet mit den zum 1 September 2024 eingestellten Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes. Danach folgen schrittweise die zum 1.August 2023, 1. September 2024 und 1. März 2025 eingestellten Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes.
Auch legt die GZD die Tragepflicht für die Nachwuchskräfte fest.
Diese besteht zum einen während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte bzw. den praxisintegrierte Fachstudienabschnitten in den dienstkleidungstragenden Bereichen des Zolls und daher in den Sachgebieten C und E sowie an den Zollämtern. Weiterhin besteht eine Tragepflicht während der fachtheoretischen Ausbildung bzw. Studien an den jeweiligen Standorten der Bildungseinrichtungen des BWZs.
Das Ausstattungspaket für Nachwuchskräfte soll dabei fünf Poloshirts, jeweils ein Kurzarm- und Langarmhemd, eine Krawatte inkl. Krawattennadel, zwei Cargohosen in der Sommerausführung, eine Cargohose in der Winterausführung, einen Gürtel, eine Strickjacke, eine Softshelljacke und eine Wetterschutzjacke, sowie jeweils eine Mütze, ein Basecap, einen Fleecekragen, ein Paar Handschuhe und fünf Paar Rangschlaufen enthalten.
Die Entscheidung, welche Rangabzeichen die Kollegen bekommen sollen, steht aktuell noch aus. Wir, insbesondere die Junge Gruppe Zoll der GdP, bleiben hier für euch dran und setzen uns auch hier für eine schnelle und vernünftige Lösung ein.
Wir informieren euch, sobald hier eine Entscheidung getroffen wird.