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© Foto: AdobeStock #397806129 | vegefox.com, Icon: Font Awesome
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17.12.2024

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Falls noch nicht geschehen, JETZT Antrag stellen !

Wie ihr alle wisst, haben wir erkämpft, dass die Polizeizulage endlich wieder ruhegehaltsfähig wird.

Um rückwirkend zum 1. Januar 2024 von dieser Erhöhung der Versorgungsbezüge zu profitieren, müssen die Pensionärinnen und Pensionäre, die es betrifft, bis zum 31. Dezember 2024 den Antrag stellen.

Wer den Antrag erst später stellt, läuft Gefahr, Ansprüche zu verlieren. 

Das GdP-Ding! Jetzt handeln und keine Ansprüche verschenken!

Weitere Informationen für Pensionärinnen und Pensionäre zum Thema "Ruhehaltsfähigkeit der Polizeizulage" und Musteranträge erhaltet Ihr bei der Seniorengruppe der GdP Zoll.