06.12.2024
Strategische Neuausrichtung des Zolls - Oder: Wie die Führung im Zoll die nächste Chance in den Sand setzt
Packt endlich zusammen, was zusammengehört, ist die eindeutige Vorgabe aus dem BMF.
Statt nun in den bisherigen Hauptzollämtern alle Einheiten des Zolls zu konzentrieren, die mit der Erhebung, Verwaltung, Prüfung und Vollstreckung von Steuern, Abgaben etc. betraut sind und darüber hinaus in neu zu errichtenden vollzugspolizeilichen Zollbehörden die Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste aus den vormaligen Bereichen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Kontrolleinheiten und des Zollfahndungsdienstes als wirksames Instrument gegen alle Formen der Kriminalität im Zuständigkeitsbereich des Zolls zu bündeln, denkt man über ein untaugliches Tohuwabohu nach. Klüger ist es, wirkungsvoll die Aufgaben „Wirtschaft und Einnahmen“ einerseits sowie „Sicherheit und Vollzug“ andererseits getrennt zu organisieren, statt sie zu verquirlen. An die behördliche Aufbau- und Ablauforganisation, die Präsenz in der Fläche, die Verfügbarkeit von diversen Einsatzmitteln und -einheiten, die Flexibilität des Ressourceneinsatzes etc. u.v.m. sind hier gänzlich unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Das, was aber aktuell an Planungen aus dem Bundesfinanzministerium und der Generalzolldirektion durchsickert, wäre das Ende und nicht der Beginn einer wirklich besseren Kriminalitätsbekämpfung durch den Zoll und wider die Grundidee.
Packt endlich zusammen, was zusammen gehört
Statt mutig wirklich Neues im Zoll zu denken, dabei kreativ zu sein und Bündelungen und Synergien zu erzielen, sowie fachliche und örtliche Mehrfachzuständigkeiten abzuschaffen, wird mal wieder versucht, die kluge Idee der fachlichen Trennung von Einnahme- und Wirtschaftsverwaltung einerseits und Vollzugs- und Sicherheitsbehörde andererseits in die bestehende Struktur der Hauptzollämter einzupressen. Alles unter dem Aspekt der Einheit des Zolls. Zwei verschiedene Säulen im Zoll sind aber sicher nicht das Ende der Einheit des Zolls. Ganz im Gegenteil. Diese bewusste und gewollte Trennung kennt der Zoll seit Heiligabend 1919, dem Gründungsdatum des deutschen Zollfahndungsdienstes. Dieser Weiterentwicklung sollte man sich nicht weiter versperren.
Das Konzept des BMF „Zoll-2030“ geht schließlich zurecht von der zutreffenden Annahme aus, dass der Zoll eine hybride Verwaltung ist. Er hat zum einen administrative Aufgaben als Finanzverwaltung und zum anderen vielfältige polizeiliche Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung, vor allem im Kampf gegen Organisierte Kriminalität, insbesondere bei Schmuggel, Geldwäsche, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskriminalität.
Der Zoll sorgt damit für sichere Einnahmen und für einen sicheren Staat. Insofern ist es konsequent, die Generalzolldirektion zu verschlanken und die beiden unterschiedlichen Aufgaben auch in den verschiedenen Fachsträngen „Wirtschaft und Einnahmen“ einerseits und „Sicherheit und Vollzug“ andererseits effektiv und effizient zu bündeln. Dann aber auch auf der Ortsebene.
Wir haben dazu seit Jahren ein taugliches Konzept, nachzulesen unter www.zoll-2030.de