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10.11.2024

Zoll 2030 - Bereits Begonnenes muss jetzt auf den Prüfstand.

Strukturreform wird auch ohne Lindner weiterverfolgt. Jetzt kommt es darauf an, groß und nicht klein zu denken! Zeit, dass sich was dreht!

Heute geht es weiter. Die Direktionspräsidenten und -präsidentinnen treffen sich zur kollegialen Tafelrunde. Dort wird das Projekt Zoll-2030 weiter geplant.

Die Prinzipien sind klar formuliert und es sieht auch nicht danach aus, dass sie nur deswegen in Frage gestellt werden, weil Christian Lindner nicht mehr Bundesminister der Finanzen (BMF) ist. Ganz im Gegenteil.

Der Auftrag von Staatssekretärin Hölscher aus dem BMF an den neuen Präsidenten der GZD und vormaligen Abteilungsleiter III Dr. Rolfink im BMF besteht unverändert weiter.

Völlig unterschiedliche Aufgaben verlangen völlig unterschiedliche Strukturen

Der Kern der Überlegungen fußt daher auf dem Prinzip, dass zwei Fachstränge zu bilden sind. „Wirtschaft und Einnahmen“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Sie bilden den Grundgedanken dieser Reform. Der muss sich auch konsequent bis in die Ortsebene fortsetzen. Deswegen müssen auch dort neue Wege gegangen werden.

Es geht nicht mehr um den Erhalt oder die Reform von Bestehendem, das dem Anspruch nicht genügt hat.

Jetzt zu versuchen, Hauptzollämter oder Zollfahndungsämter für das eine oder andere Prinzip aufzupimpen – oder in einem Strang alles zu vereinen –, wird nicht gelingen. Zu unterschiedlich sind die Notwendigkeiten in der Aufbau- und Ablauforganisation. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen an die Flexibilität, Mobilität, zeitliche Verfügbarkeit und an den Auftrag des jeweiligen Personals. Während es beispielsweise bei den polizeilichen Aufgaben des Zolls i.Z.m. der Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktkriminalität durchaus spontan und auch 24/7 erforderlich sein kann, dass 10, 20 oder sogar weitaus mehr Einsatzkräfte plötzlich und unerwartet benötigt werden, ggf. sogar ortsfern, kommt das bei der sogenannten Fachlichen Behandlung, Steueraufsicht, Abfertigung oder Vollstreckung etc. nicht vor. Schon das erfordert andere Strukturen.

Auch die Bevorratung von komplexen vollzugspolizeilichen Einsatzmitteln und Einheiten macht es unausweichlich, die Behördenstrukturen hinsichtlich Aufgabenzuweisung, Personalgröße, Ausstattung und räumlicher Zuständigkeit im Fachstrang „Sicherheit und Vollzug“ neu zu denken, wenn die Struktur deutlich effizienter werden soll. Die bestehenden Ortsbehörden liefern hier nur die bisherige Infrastruktur (Immobilien, Sachmittel), nicht aber den nötigen behördlichen Rahmen für dieses Projekt. Es müssen denklogisch dann auch neue Organigramme für die verschiedenen Fachstränge – auch auf der Ortsebene – auf den Tisch. Die hierfür nötigen Rechtsanpassungen werden frühestens in der kommenden Wahlperiode erfolgen. Andere Regelungen kommen sicher bereits früher mittels Erlasses und Verfügung.

Bereits Begonnenes bei den Ortsbehörden muss jetzt auf den Prüfstand. 

Ob und welche Maßnahmen aus den bisherigen strukturellen Überlegungen (Basisermittlungen, regionale Ermittlungszentren etc.) weiterverfolgt, angepasst oder aufgegeben werden (müssen), weil sie zu den neuen Überlegungen und Strukturen passen oder auch nicht, muss jetzt zügig entschieden werden. Sonst werden unnötig Fakten geschaffen, die am Ende wieder verworfen werden müssen. Das führt in der Folge nur zu Frust beim Personal, dem höchsten Gut, das der Zoll besitzt. In diesem Sinne mutig und entschlossen – Auf geht´s !

www.zoll-2030.de