Vielfalt
Die Vielfalt in der Arbeitswelt muss auch für die Polizei eine Selbstverständlichkeit darstellen.
Die Polizei hat eine soziale Schutzfunktion ausnahmslos für alle Beschäftigten. Anders als andere Berufsgruppen verfolgen Polizistinnen und Polizisten außerdem Gewalt gegenüber allen Menschen. Insofern steht die Institution Polizei in doppelter Funktion allen Menschen gegenüber.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bekennt sich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und tritt aktiv für deren Verwirklichung ein. Eine der gewerkschaftlichen Aufgaben ist es, tradierte Rollen- und Wertvorstellungen aufzubrechen, Vielfalt und Toleranz zu fördern, indem unter anderem die Politik aufgefordert wird, Verordnungen und Erlasse, die Diskriminierung verhindern, zu verankern und umzusetzen.
Zur Verwirklichung dieser Aufgabe hat die GdP die AG Vielfalt gegründet.