14.01.2025
Regressprüfung: Positives Fazit nach Austausch zwischen GdP und PL
Die Regressprüfung bei kleinen Schäden ist es eine Frage des Miteinanders, wie Behörde und Beschäftigte miteinander umgehen. Die aktuelle Situation hinsichtlich der Prüfung von Regressforderungen durch die Behörde gegen unsere Kolleginnen und Kollegen war ein Kernpunkt der vergangenen Gespräche der Hamburger GdP-Spitze und dem Polizeipräsidenten.
"Unser Ziel war es, den Polizeipräsidenten davon zu überzeugen, dass das Thema Regressforderungen bei Bagatellfällen ein sehr emotionales Thema bei den Einsatzkräften ist und dass hier viel Transparenz herrschen muss, um bisher bestehende Unsicherheiten bei den Kolleginnen und Kollegen zu beseitigen.", erklärte Hamburgs GdP-Vize Lars Osburg nach dem langen Austausch mit Polizeipräsident Falk Schnabel.
Einigkeit herrschte in der Auffassung, dass behördliches Handeln rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen, aber auch ökonomisch vertretbar sein muss.
GdP Hamburg im Gespräch
Nach Auffassung der GdP ist es deshalb ein positiver Aspekt, dass Polizeipräsident Schnabel den Polizeigewerkschaftern zugesagt hat, dass die Verhältnismäßigkeit der Regressprüfung selbstverständlich beachtet werden muss. Es geht um die bestmöglichen und zeitgleich rechtssichere Bearbeitung entsprechender Sachverhalte.
„Wir haben als Gewerkschaft unserem Ärger über die Situation in der Vergangenheit Luft gemacht. Der Polizeipräsident verdeutlichte, dass er sich für eine Verbesserung der Zusammenarbeit einsetzen wird.“Horst Niens, Landesvorsitzender GdP Hamburg