23.01.2025
GdP begrüßt Ortungsmöglichkeit über die Polizei-Notrufnummer 110
Kiel. Alle polizeilichen Regionalleitstellen in Schleswig-Holstein können nun endlich Notrufe, die unter 110 eingehen, auch automatisch orten. Während dies in der Vergangenheit nur unter der 112 möglich war, sind jetzt die rechtlichen und technischen Möglichkeiten geschaffen worden, dass Anrufe lokalisiert und die Ermittlung des Einsatzortes vereinfacht werden können.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Niclas Dürbrook hatte mit seiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung im März 2024 offengelegt, dass die Polizei aufgrund von juristischen Hürden keine Ortung der eingehenden Notrufe vornehmen konnte.
Die Gesetzgebung in Baden-Württemberg hatte die Weitergabe der im Einzelfall dringend benötigten Daten verhindert.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger hatte diese Regelung als „föderales Absurdistan“ bezeichnet.
Nun freut er sich: „Es ist wichtig, dass in kurzer Zeit durch die Teilnahme am „Advanced Mobile Location (AML) -Verfahren“ eine Lösung gefunden werden konnte, die unseren Kolleginnen und Kollegen die tägliche Arbeit erleichtert. Das haben unser Innenministerium und unser Landespolizeiamt gemeinsam einmal mehr sehr gut hinbekommen. So kann hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern künftig schnellstmöglich auch unter der 110 in Notsituationen geholfen werden.“
Kiel, 24. Januar 2025 – Nr. 02/2025