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© Petra/stock.adobe.com
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13.10.2024

Poitz: Polizeibeschäftigte besser schützen

Gewalt gegen Polizeibeschäftigte

Mit Blick auf die seit Jahren ansteigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen besseren Schutz ihrer Kolleginnen und Kollegen. Im Jahr 2023 wurde ein Allzeithoch von Angriffen registriert. „Wir beobachten mit Sorge, dass nicht nur Widerstandshandlungen, sondern insbesondere die gänzlich anlasslosen Angriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen drastisch zugenommen haben“, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz angesichts des am Montag vorgestellten Lagebildes „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte“ für das Jahr 2023.

Im Vergleich zum Vorjahr waren zehn Prozent mehr Fälle von Angriffen auf Polizeibeamte zu verzeichnen, bei denen es sich nicht um reine Widerstandshandlungen handelte. In den vergangenen fünf Jahren waren es insgesamt sogar fast 33 Prozent mehr. „Wer ohne jede vorhergehende Amtshandlung Polizisten attackiert, will Gewalt gegen sie als Symbol unserer freiheitlichen Gesellschaft ausüben, das muss sehr harte Konsequenzen haben“, sagt der GdP-Vize. „Wir sind nicht die Blitzableiter für Gesellschaftsfrust und Politikwut, auf die man nach Gusto einprügeln darf.“

Poitz sprach sich deshalb für die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet für die zügige Verfolgung von Angriffsstraftaten gegen Polizeibeamte aus. „Tätliche Angriffe auf die Polizei oder ihr gleichstehende Vollstreckungsbeamte sind kein Pappenstiel, sondern besonders gesellschaftszersetzende Attacken auf diejenigen, die unser Gemeinwohl beschützen. Da darf es bei strafrechtlichen Konsequenzen keine Wartebank geben. Klar dabei ist, dass auch die Justiz gestärkt werden muss.“

Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden rund 46.200 Fälle verzeichnet. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um acht Prozent. Um fast zehn Prozent stieg die Zahl der Opfer aus den Reihen der Polizei.

© GdP/Kay Herschelmann
GdP/Kay Herschelmann
„Wer ohne jede vorhergehende Amtshandlung Polizisten attackiert, will Gewalt gegen sie als Symbol unserer freiheitlichen Gesellschaft ausüben, das muss sehr harte Konsequenzen haben."
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender

Nach kriminologischer Expertise entfaltet eine generell steigende Gewaltkriminalität in der Gesellschaft auch negative Wirkung auf die Steigerung der Gewalt gegen Einsatzkräfte. Vor diesem Hintergrund forderte Poitz breit angelegte Anti-Gewalt-Kampagnen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Diese müssten auch die Drogenprävention einschließen.

In sehr vielen Fällen seien bei Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte Einzeltäter, die unter Missbrauch von Alkohol stünden, und Täter in psychischen Ausnahmesituationen. Auch Konsumenten harter Drogen attackierten deutlich häufiger. Poitz: „Die Bundesregierung, die Länder und die Kommunen sind in der Pflicht, die angespannte, verbal und körperlich gewaltbereite Stimmung in unserer Gesellschaft deutlich herunterzudimmen.“

Das BKA-Lagebild belege, dass die Gewalt gegen die Polizei mit rund 67 Prozent vornehmlich von deutschen Staatsbürgern ausgehe. Notwendig sei es jedoch, bei allen nicht-deutschen Tätern, auch solchen aus anderen EU-Staaten, standardmäßig ausländerrechtliche Konsequenzen durch die Behörden prüfen zu lassen „Wer wie vergangene Woche als Ausländer einer Polizistin auf einer propalästinensischen Demonstration die Nase bricht, muss mit der standardisierten Prüfung seiner Ausweisung rechnen“, so Poitz.

Der GdP-Vize sprach sich im Kontext einer Aufklärungsquote von 98 Prozent und dem Ziel schneller Verurteilungen auch für das vermehrte Aussprechen sogenannter Nebenstrafen wie dem Führerscheinentzug aus. Dies mache die Gesellschaftsgefährlichkeit der Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte deutlich und wirke generalpräventiv. Dies gäben die Gesetze ganz klar her, es müsse vom Gericht nur häufiger davon Gebrauch gemacht werden.

Die GdP fordert angesichts der steigenden Berufsrisiken, angegriffen und verletzt zu werden, die betroffenen Polizistinnen und Polizisten nicht „im Regen stehen“ zu lassen. „Polizistinnen und Polizisten haben angesichts ihres hohen Verletzungsrisikos einen berechtigten Anspruch auf eine hohe Absicherung im Falle eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls“, so Poitz.

„Das immer höhere Gewaltniveau unserer Kolleginnen und Kollegen gegenüber bedarf einer bundesweiten Reaktion der Politik. Ab einer dauerhaften Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 Prozent soll daher die einmalige Unfallentschädigung auf mindestens 500.000 Euro bundesweit vereinheitlicht, die Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene flächendeckend auf 300.000 Euro angehoben werden. Das wäre gelebte Fürsorge“, unterstrich Poitz.

Zugleich dürfe es nicht sein, dass Beamte in Schmerzensgeldprozessen in finanzielle Vorleistung treten müssten. Auch hier müsse der Dienstherr unmittelbar eintreten, führte der GdP-Vize fort. Aus Sicht der GdP dringend notwendig ist weiterhin die flächendeckende Ausstattung ihrer Kolleginnen und Kollegen mit zeitgemäßer Schutzausrüstung, darunter wirksamem Stichschutz.

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