27.08.2024
Kopelke: Zahl der spezialisierten Ermittler deutlich erhöhen
Mit Blick auf Milliardengewinne von Anbietern illegaler Glücksspiele und dem großen persönlichen Leid von Spielsüchtigen und deren Angehörigen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine deutliche Aufstockung der Zahl von kriminalpolizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern. Bundesweit gibt es der GdP zufolge nur wenige Hauptsachbearbeiter, zumeist werde das illegale Glücksspiel von Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei als eines von mehreren Ermittlungsfeldern mit bearbeitet.
„Den Strippenziehern des illegalen Glücksspiels kann die Polizei nur mit mehr und vor allem spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern das Handwerk legen“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Mittwochmorgen in Berlin. Es sei dringend notwendig, die entsprechenden Stellen zu schaffen, intensive Fort- und Weiterbildungen anzubieten sowie im kooperativen Verbund mit anderen Polizeien gegen die kriminellen Akteure vorzugehen.
Angesichts der Tatsache, dass insbesondere durch bandenmäßig betriebenes illegales Glücksspiel hohe Geldsummen über hinterzogene Umsatz- und Spielapparatesteuern an den Finanzbehörden vorbeigeschleust werden, sei es, so Kopelke, für die politische Verantwortlichen höchste Zeit, aktiv zu werden.
Polizeiexperten bemängeln, dass für den illegalen Betrieb von Geldspielgeräten nicht selten nur Geldstrafen durch die Gerichte ausgesprochen werden. Diesen Betrag hätten Täter in wenigen Tagen wieder eingenommen. Zudem würden illegale Spielgeräte oft durch die organisierte Kriminalität betrieben werden. Da diese im Dunklen operierten, würden weitestgehend nur die Betreiber der Lokalitäten vor Ort belangt.
Kopelke forderte den Gesetzgeber auf, die teils komplexen Rechtslage zu vereinfachen. Das Ziel müsse es sein, der Polizei die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und seiner Hinterleute zu erleichtern, deren Gewinnmöglichkeiten massiv einzuschränken sowie OK-Strukturen wirksam aufdecken und zerschlagen zu können. Kopelke: „Neben einer vereinfachten Rechtslage würde die Polizeiarbeit insbesondere auch von erweiterten Ermittlungsinstrumenten wie der Telekommunikationsüberwachung profitieren.“ Eine Aufnahme als sogenannte Katalogstraftat ist Kopelke zufolge aus Sicht der GdP zu begrüßen.
Weitere Informationen
GdP Pressestelle