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Kiffen am Steuer Cannabis | © Adin/stock.adobe.com
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21.08.2024

Poitz: Hohe Belastung und ein nicht kontrollierbarer Grenzwert

Kriminalität Verkehr

Die Effekte des Cannabisgesetzes wirken der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zufolge negativ. Zusätzlich zur maroden Personalsituation, der zunehmenden Aufgabenfülle und wachsenden Herausforderungen für die Polizeien gelten ab diesem Donnerstag die neuen Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Hierzu bekräftigt die GdP ihre Kritik an den gesetzlichen Festlegungen. Der nunmehr geltende THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) für Fahrzeugführer ist derzeit nicht kontrollierbar. Alle Landespolizeien sowie die Bundespolizei müssten ausreichend Vortestverfahren zur Verfügung haben, die den neuen THC-Grenzwert abbilden können – so viel zur Theorie.

„Das Cannabiskonsumgesetz ist ein Bundesgesetz. Fakt ist, an dieser Stelle wurden die Länder vom Bund alleingelassen, sowohl bei der Beschaffung als auch der Finanzierung“, sagte Poitz am Donnerstag in Potsdam. Solange keine geeigneten Vortests flächendeckend vorhanden seien, „bergen polizeiliche Verkehrskontrollmaßnahmen eine zusätzliche Bindung von Personal und Konfliktpotenzial“ im Umgang mit den kontrollierten Personen. Diese müssten gegebenenfalls bei einem positiven Test auf Cannabis, ohne eine exakte Bestimmung des THC-Wertes, für weitere Tests mit zur Dienststelle genommen werden. 

Die Warnungen der GdP im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und darüber hinaus bestätigen sich Poitz zufolge im polizeilichen Alltag. Die Polizei werde durch Kontrollen zusätzlich belastet, der Schwarzmarkt boome. Die seit Anfang Juli legalen Anbauvereine stünden vor enormen bürokratischen Hürden. „Es ist sehr zweifelhaft, dass die vollmundige Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, den Schwarzmarkt wirksam bekämpfen zu können, in absehbarer Zeit eintritt“, betonte Poitz. Hinsichtlich der zweiten Säule des Gesetzes, mit der in regional und zeitlich begrenzten Modellvorhaben Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden soll, stelle sich die Frage, wann der Start erfolge und ob die Polizei sowie andere beteiligte Behörden „dieses Mal genug Zeit zur Vorbereitung eingeräumt“ bekämen. Poitz: „Sehr interessant wird sein, was mit den finanziellen Mitteln geschieht, die durch das Cannabiskonsumgesetz angeblich eingespart werden.“

Die GdP rät dringend von individuellen Experimenten ab. Zu versuchen, sich an den Grenzwert heranzukiffen, gefährdet die Verkehrssicherheit. Selbst wenn der THC-Gehalt des Cannabis bekannt sei, so sei die Wirkung und der damit verbundene THC-Wert im Blutserum für die jeweilige Person kaum einschätzbar. Das Motto müsse lauten: Wer kifft, fährt nicht, wer fährt, kifft nicht.

Besorgt zeigt sich die GdP über das zwangsläufige Signal an Konsumenten, unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug lenken zu dürfen. Die Herangehensweise sei grundfalsch. Anstelle eines erhöhten THC-Grenzwertes hätte die Bundesregierung eine nachhaltige „Drogenfrei-am-Steuer“-Kampagne auflegen müssen, die natürlich Alkohol und Medikamente hätte einbeziehen müssen. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Legalisierung von Cannabis zu einem erhöhten Konsum führt. Wie bei anderen berauschenden Mitteln müssen wir klar davon ausgehen, dass Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen bestehen. Damit steigt das Unfallrisiko.“ 

Die GdP fordert, den Tatbestand des Fahrens unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz zu verankern. Die dort gesammelten Daten seien eine notwendige Grundlage, um die Auswirkungen des Cannabiskonsum auf die Straßenverkehrssicherheit im Auge zu behalten und gegebenenfalls zeitnah gesetzlich umsteuern zu können.

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