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01.08.2024

Poitz: Unsere Kriminalpolizei hat spürbaren Optimierungsbedarf

Kriminalpolizei Cybersicherheit Kriminalität

Die Organisationseinheiten der Kriminalpolizei in der Bundesrepublik benötigen dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Alexander Poitz zufolge ein deutliches Update. So riesig auf der einen Seite die Herausforderungen angesichts steigender Kriminalitätszahlen und neuer digitaler Tatbegehungsweisen seien, so dringend würde auf der anderen Seite eine Fortentwicklung der personellen Ressourcen, der digitalen Vernetzung und gesetzlicher Befugnisse benötigt. Trotz einer hohen Motivation der Beschäftigten reichen die momentanen Rahmenbedingungen nicht, um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Poitz: „Unsere Kriminalpolizei hat einen spürbaren Optimierungsbedarf.“

Poitz mahnte dringend Verbesserungen an. „Kriminalität verwalten darf nicht der Anspruch sein. Wir benötigen ein attraktiveres Berufsbild. Wer sich über die Kripo informiert, erhält zwar Einblicke über ein äußerst spannendes Berufsfeld. Zutage treten jedoch auch Informationen über zum Beispiel eine schleppend verlaufende Digitalisierung, Besoldungsunterschiede, Ausstattungsmängel, eine verbesserungswürdige Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit wie Familie und nicht zuletzt gravierende Überstundenberge. Das schreckt eher ab, als es qualifizierte junge Menschen dazu motiviert, sich für eine Verwendung in der Kriminalpolizei zu bewerben.“ Poitz ist im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand unter anderem für die Themen Kriminalpolizei und Digitalisierung zuständig.

Er fordert die politisch Verantwortlichen auf, „grundsätzlich bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Kriminalpolizei“ zu schaffen. Neben nachhaltig mehr Personal müsse vornehmlich die Polizei „in das 21. Jahrhundert geführt werden“, erklärte der GdP-Vize. „Die Digitalisierung der Sicherheitsbehörden muss ganz oben auf der To-do-Liste der politischen Entscheider stehen.“ „Die Täter wissen genau, dass sie den Ermittlerinnen und Ermittlern, häufig auch technologisch, mehr als einen Schritt voraus sind“, sagte er mit Blick auf dringend notwendige gesetzlich normierte Ermittlungsbefugnisse, zum Beispiel Mindestspeicherfristen von IP-Adressen. „Das derzeit diskutierte Modell des Quick freeze reicht nicht aus. Denn wo keine Daten vorhanden sind, kann nichts eingefroren werden.“

© GdP/Kay Herschelmann
GdP/Kay Herschelmann
„Hersteller von Softwarelösungen sollten künftig in Haftung genommen werden, wenn sie bekannte oder bekannt gewordene Sicherheitslücken in ihren Produkten nicht unmittelbar schließen. Klar ist, dass in jeder Sekunde, in der die Lücke besteht, massive Schäden verursacht werden können.“
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Intensivere Bemühungen seien ebenso für eine funktionierende Cybersicherheitsstrategie notwendig. „Mittlerweile ist das einer der entscheidenden Schlüssel für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Deutschland“, unterstrich Poitz. „Fakt ist, dass wir in Deutschland immer einen Plan B benötigen, genauer gesagt, wir uns immer auf einen digitalen doppelten Boden verlassen können müssen. Bei großflächigen Ausfällen wichtiger digitaler Dienstleistungen in allen denkbaren Bereichen der Gesellschaft darf es zwar zu kurzfristigen Irritationen kommen, jedoch nie zu länger anhaltenden Schwebezuständen, die womöglich zu Panik oder gar zu Unruhen führen könnten. Noch mangelt es vornehmlich an bundesweit gültigen Schutzstandards“, warnte Poitz.

Verbesserungsbedarfe erkennt Poitz auch beim Engagement von Unternehmen mit Blick auf Straftaten im und aus dem digitalen Raum. „Hersteller von Softwarelösungen sollten künftig in Haftung genommen werden, wenn sie bekannte oder bekannt gewordene Sicherheitslücken in ihren Produkten nicht unmittelbar schließen. Klar ist, dass in jeder Sekunde, in der die Lücke besteht, massive Schäden verursacht werden können.“

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