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© Michael Arning
Michael Arning

25.07.2024

GdP Hamburg begrüßt Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung durch den Senat, aber: Wir sehen deutlichen Handlungsbedarf für die Polizei Hamburg!

Hamburg wird als Arbeitgeber attraktiver – Der Senat hält Tarifgarantie ein. Der Senat beschließt die Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder auf die Besoldung und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Wir fragen: Wo bleibt die Polizei?

Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen soll im Wesentlichen eine Übernahme der Tarifeinigung erfolgen durch eine Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. November 2024 sowie eine Anpassung weiterer dynamischer Besoldungsbestandteile (u. a. allgemeine Stellenzulage, einzelne Beträge bei der Mehrarbeitsvergütung und den Erschwerniszulagen) sowie eine weitere Anpassung der Grundgehälter zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.

Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Stellenzulagen für besonders beanspruchte Berufsgruppen vorgesehen, die bereits seit längerer Zeit in gleicher Höhe gewährt werden.  Lars Osburg, stellvertretender Landesvorsitzender: „Die GdP Hamburg begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Jetzt gilt es, weitere Schritte konsequent zu gehen!“

Wir fordern: Eingangsamt A8 für Nachwuchskräfte - lokale Präsenz nach EG9 - MuK wie Kriminalassistenz in EG9!

In den Geschäftsstellen der Justiz sollen rund 300 Stellen von Beamtinnen und Beamten von A7 nach A8 gehoben werden. Damit soll ein Ungleichgewicht ausgeglichen werden, das durch die einheitliche
Höhergruppierung der tarifbeschäftigten Mitarbeitenden in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts entstanden ist, zudem werden die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen besser abgebildet.

Dazu Lars Osburg: „Die GdP Hamburg hat in der Vergangenheit oft darauf hingewiesen, dass die professionelle Arbeit der Polizei nur Erfolg haben kann, wenn die Justiz gut ausgestattet ist und somit ihren Teil zur Durchsetzung des Rechtsstaates beitragen kann. Wir sehen jetzt erste Schritte und begrüßen dies. Aber, die Anhebung der Stellen von A7 nach A8 fordern wir ebenfalls als ersten Schritt für unsere Nachwuchskräfte im LA I.
Wenn es um das Ausgleichen eines Ungleichgewichts geht, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Kriminalassistenten nach EG 9 bezahlt werden, während die Lokale Präsenz bei EG 8 verharren wird. Ein Ungleichgewicht im Vergleich zum Außendienst in anderen Behörden.“
Lars Osburg weiter: „Und wenn wir schon dabei sind, müssen wir über den MUK sprechen. Hier fordern wir eine Angleichung an die Kriminalassistenz. Der Senat betont, dass Wertschätzung der Stadt nicht
nur in Worten, sondern auch in Euro empfangen werden soll. Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Das Bekenntnis ist richtig und wichtig. Aber bitte in allen Bereichen. Das spart im Zweifelsfall auch weitere gerichtliche Auseinandersetzungen.“

„Die GdP Hamburg begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Jetzt gilt es, weitere Schritte konsequent zu gehen!“
Lars Osburg, stellvertretender Landesvorsitzender