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23.06.2024

Neues Personalentwicklungskonzept (PEK) verabschiedet

Bildung

Das Gerüst steht – jetzt geht es an die konkrete Ausgestaltung.

Endlich ist es soweit: Die Rahmenkonzeption für ein neues Personalentwicklungskonzept (PEK) wurde vom Bundespolizei-Hauptpersonalrat verabschiedet. Jetzt muss Innenministerin Nancy Faeser es nur noch zum 1. Juli in Kraft setzen.

Warum ist das gut?

Das sind gute Nachrichten für alle Beschäftigten in der Bundespolizei, denn ab diesem Tag kommen die restriktiven Regelungen des „alten PEK“ nicht mehr zur Anwendung. Mit dem neuen PEK wird eine Grundlage für ALLE Beschäftigten in der Bundespolizei gelegt, sich persönlich beruflich weiterzuentwickeln.

Wie geht es jetzt weiter?

Wie gesagt handelt es sich um eine Rahmenkonzeption, also quasi das grobe Gerüst. Viele Details müssen nun noch ausgestaltet werden.

Was sind konkrete Punkte?

1. Mehr bundeseinheitliche Standards
Das Bundespolizeipräsidium hat einen neuen Katalog von Anforderungsprofilen für gleichartige Dienstposten in den Bundespolizeidirektionen erstellt, der auf dem „neuen PEK“ basiert und ab Inkrafttreten gelten wird.

2. Mehr Transparenz
Der Bezirkspersonalrat stimmt mit dem Bundespolizeipräsidium die Verfügungen über Kriterien für „Ausnahmen von bundesweiten Stellenausschreibungen“, zur Bewerberauswahl unter Umsetzungsbewerbern und über „Kriterien zur Verteilung der Laufbahnabsolventen“ ab.

3. Mehr Chancen für alle Berufsgruppen
In einem weiteren Schritt wird der Bezirkspersonalrat mit dem Bundespolizeipräsidium Einigung über die erforderlichen ergänzenden Konzepte herstellen. Für diese Abstimmung liegen bereits erste Dokumente zu den folgenden Konzepten vor:

  • Konzept zum Mentoring mit besonderem Fokus auf Frauen
  • Konzept zum Wissenstransfer
  • Konzept für Personalentwicklungsgespräche
  • Konzept zum Führen in Teilzeit/Tandemführung (Jobsharing)
  • Konzept für Fachkräfte
  • Konzept für Spezialkräfte
  • Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung von Tarifbeschäftigten