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30.05.2024

Stellungnahme der GdP zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (20/11366)

Stellungnahmen Kriminalität
Angesichts der von der Regierungskoalition vorgelegten Änderungen im Konsumcannabisgesetz (KCanG) fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ausreichende Ressourcen für die vorgesehene Evaluation der Besitzmengen und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen. Zudem fordert sie einen engeren Fokus auf die Straßenverkehrssicherheit sowie eine breit angelegte und ausreichend finanzierte Drogenprävention. Das sind die Kernforderungen der anlässlich der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni vorgelegten Stellungnahme. Die GdP erwartet zusätzliche Arbeit beim Bundeskriminalamt und den Länderpolizeien sowie Kosten, die haushaltsrechtlich nicht unterfüttert seien. Die GdP zeigt sich weiterhin skeptisch, ob die Ausweitung der Evaluationsklausel ausreicht, um „mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe wirkliche umfassende Schlüsse über alle gesellschaftlichen Bereiche“ ziehen zu können. So solle die im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluationsklausel explizit um die Wirkungen des Konsums auf die Straßenverkehrssicherheit erweitert und im Gesetz verankert werden. Zudem müsse das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz überarbeitet und das Kriterium der cannabisberauschten Teilnahme am Straßenverkehr in die polizeilichen Verkehrsunfallaufnahmestatistiken aufgenommen werden. Notwendig sei weiterhin eine gesetzlich vereinbarte breite und mit ausreichenden Geldmitteln unterfütterte Präventionsarbeit. Mit Blick auf die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder sowie den Umgang mit Großanbauflächen warnt die GdP vor föderalem Auseinanderdriften. Es dürfe nicht dazu kommen, dass regional sehr eng und andernorts kaum bis gar nicht kontrolliert werde. Abhilfe könnten Mechanismen schaffen, die es Bundesländern und ihren Kommunen ermöglichen „für die aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben des Cannabis-Gesetzes nötig werdende Durchführung der Kontrollen der Anbauvereinigungen finanzielle oder anderweitige Unterstützung seitens des Bundes zu erhalten“. Notwendig ist laut GdP zudem, dass „sich der Gesetzgeber im Wege der laufenden Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes eingehend und systematisch mit den Vorgaben im KCanG mit Bezügen zum Strafprozessrecht befasst“. Unlängst war ein Mann aufgrund des neuen Cannabisgesetzes vom Vorwurf des auch nach neuem Recht illegalen Marihuanaschmuggels freigesprochen worden. Die verschlüsselten „Encrochat“-Nachrichten, die als Hauptbeweismittel dienten, waren aufgrund fehlender Voraussetzungen gemäß der Regelungen zur Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung vor Gericht nicht verwertet worden.
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