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02.12.2024

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (2. WaffRÄndV)

Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die vorgeschlagene Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung im Hinblick auf die Einführung einer Mindesttiefe von 0,0762 Millimetern für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteile. Für die Sicherheitsbehörden bedeutet die Einführung einer Mindestmarkierungstiefe eine erleichterte Identifizierung und Rückverfolgung von Waffen, sowie eine Erleichterung der Beweissicherung. Langfristig kann von einer Reduktion des illegalen Waffenmarkts ausgegangen werden.