04.12.2024
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
eines Gesetzes zur Prävention von Suizidversuchen und Suiziden
(Suizidpräventionsgesetz – SuizidPrävG)
Berlin
Stellungnahmen
Die Bundesregierung hat die Nationale Suizidpräventionsstrategie konkretisiert und dazu den Referentenentwurf eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG-E) vorgelegt. Die Nationale Suizidstrategie und den Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die GdP ausdrücklich. Aus Sicht der GdP müssen zwei Dimensionen betrachtet werden: Erstens: Das Einsatzgeschehen im Kontext von Suizidversuchen, Suiziden und erweiterten Suiziden und zweitens: Suizide von Polizeibeschäftigten. Es wird darauf hingewiesen, dass – auch in Polizeibehörden – eine systematische Erfassung von Suiziden, Erkenntnissen zu deren Entstehung und zu ihren auslösenden Momenten oftmals fehle, was durch eine methodisch-strukturierte, deutschlandweite Erhebung behoben werden müsse.
Zugleich werden in diesem Kontext Verbesserungen in der Polizei gefordert. So sollen waffentragenden Beschäftigten spezielle Informationen und Aufklärungen über Suizidalität und die Möglichkeit zu deren Verhütung dokumentiert zukommen. Aufgenommen werden solle zudem, dass die Inanspruchnahme von Krisendiensten durch waffentragende Beschäftigte zu jeder Zeit und unverzüglich ermöglicht werden müsse. Weiterhin spricht sich die GdP dafür aus, die Einbindung der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in die Netzwerkstrukturen des neuen Fachbeirats und in die allgemeine Suizidprävention gesetzlich zu regeln.