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26.03.2024

Stellungnahme der GdP zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Kriminalität Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bekämpfung der Kinderpornografie. Der Gesetzentwurf macht einen Fehler rückgängig, der die Strafverfolgungsbehörden massiv belastet. Das Mindeststrafmaß bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte soll herabgestuft werden. Weiterhin wird die Höchststrafe von zehn Jahren jedoch unverändert bleiben. Die geplante Einstufung als Vergehen ermöglicht eine sachgerechtere Ermittlungsarbeit. Es ergäben sich im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage die notwendigen polizeilichen sowie staatsanwaltschaftlichen Handlungsspielräume.
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