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30.05.2024

Stellungnahme der GdP zum Gesetzentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Stellungnahmen Verkehr
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, bei der politisch forcierten Festsetzung eines THC-Grenzwertes für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Experimente zu machen. Die aktuelle Debatte dürfe zudem nicht das irrige Signal senden, wonach eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich sei, heißt es in einer GdP-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Notwendig sei es, Aufklärungskampagnen und Präventionsprogrammen auch für die Zielgruppe der Straßenverkehrsteilnehmenden gesetzlich festzulegen. Zudem regt die GdP an, die polizeiliche Verkehrs- und Drogenpräventionsarbeit samt verbesserter personeller Ausstattung auszuweiten. Bemängelt wird, dass die Einführung eines quasi „0-Toleranz-THC-Grenzwertes“ neben Fahranfängern weitere besondere Gruppen wie insbesondere die Fahrer von Gefahrgut- und Personentransporten bislang ausschließt. Deutschland erscheine im internationalen Vergleich als „Billigland für Knöllchen“. Hinzu komme eine sehr niedrige Kontroll- und damit Sanktionswahrscheinlichkeit. Dieses Vollzugsdefizit führe dazu, dass das Rechtssystem nicht genug ernst genommen werde. Daher sei aus Sicht der GdP mit Blick auf die mit dem THC-Wertes einhergehenden Verkehrsgefahren eine spürbar Erhöhung der Sanktionen nur folgerichtig. Eine gravierende Gesetzeslücke stellt die GdP im Umgang mit berauschten Radfahrenden oder anderen nicht motorgetriebenen Fahrzeugen fest. Untersuchungen zeigen, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme „grober“ Fahrfehler auftritt. Sowohl für Alkohol wie Cannabis sollte es einen Grenzwert für das Fahrradfahren unter Einfluss unterhalb der Schwelle einer strafbaren Rauschfahrt mit beweiskräftigen Ausfallerscheinungen geben. Ein Versäumnis, dessen sich der Gesetzgeber unmittelbar annehmen sollte. Die GdP spricht sich dafür aus, die Voraussetzungen für notwendige technische Entwicklungen, Standardisierungen und die frühzeitige, flächendeckenden Beschaffung von Drogenschnelltests zu gewährleisten. So könnten Straßenverkehrskontrollen THC-Konzentrationen oder ein nur wenige Stunden zurückliegender Drogenkonsum und damit eine vorliegende Cannabis-Wirkung bestimmt und nachgewiesen werden. Polizeiliche Schulungen und Personalplanungen müssten bedarfsgerecht angepasst und verbessert werden.
© GdP
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