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05.11.2024

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG, BT-Drs. 20/12349)

Stellungnahmen
Polizeibeschäftigte und ihre Angehörigen sind Anfeindungen und Angriffen im besonderen Maße ebenso ausgesetzt, wie die Beschäftigten der Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern, Zollbeschäftigte ebenso wie uniformierte Ordnungsamtsmitarbeitende. Immer wieder kommt es in der Praxis zu Einschüchterungsversuchen im privaten Bereich. Dabei sind insbesondere Einsätze im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität, kriminellen Clans und Rockergruppen zu nennen. Zum Teil werden schon bei Einsätzen verbale Drohungen gegenüber den Beschäftigten bestimmter Berufsgruppen und ihren Angehörigen ausgesprochen. An diesem Umstand hat sich seit der bzw. durch die letzte Änderung des Bundesmeldegesetzes leider nichts Grundlegendes geändert. Vor diesem Hintergrund begrüßt die GdP den Vorstoß grundsätzlich, das Melderecht zu ändern und dabei sowohl die Voraussetzungen für das Erlangen einer Melderegisterauskunft als auch die Voraussetzungen für die Erteilung von Auskunftssperren gem. § 51 BMG anzupassen.