05.12.2024
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zu den Referentenentwürfen
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Bundeskriminalamtgesetzes Teil 1 und 2
(BKAG-Novelle)
Stellungnahmen
Die Anpassung des BKA-Gesetzes auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG noch in dieser Legislatur ist zwingend geboten, um die fortgesetzte Handlungsfähigkeit des BKA über den 31. Juli 2025 hinaus sicherzustellen. Es darf nicht riskiert werden, dass die vom BVerfG beanstandeten Regelungen mit Ablauf der Umsetzungsfrist Ende Juli 2025 gar keine Anwendung mehr finden und dem BKA damit relevante Befugnisse fehlen. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslagen hätte dies weitreichende Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung. Nicht ohne Grund haben wir als GdP die Überarbeitung des BKA-Gesetzes, nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG, als Priorität festgehalten, um das BKA endlich mit zeitgemäßen, rechtssicheren und verfassungskonformen Befugnissen auszustatten, damit die Gewährleistung der Inneren Sicherheit weiterhin gelingen kann.
Die Arbeit von Sicherheitsbehörden und der Schutz personenbezogener Daten stehen nicht im Widerspruch. Datenschutz und effektive Ermittlungsarbeit sind miteinander vereinbar – doch dazu bedarf es moderner, praxistauglicher rechtlicher Grundlagen. Die vom BVerfG beanstandeten Normen im BKAG erfüllen nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen und verlangsamen dadurch gleichzeitig die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Diese Hürden gefährden die Effizienz in der Strafverfolgung und die Sicherheit der Bevölkerung. Sicherheitsbehörden brauchen klare, präzise und verhältnismäßige Regelungen, die verfassungsrechtlich Bestand haben.