jumpToMain

12.09.2024

Stellungnahme der GdP zum Entwurf eines Vorschlags für eine Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

Stellungnahmen
Die GdP begrüßt die Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei Wohnungseinbruchdiebstählen, kritisiert jedoch die fehlende Möglichkeit zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Dadurch werden Ermittlungen erschwert. Die GdP fordert langfristige, rechtssichere Maßnahmen statt befristeter Lösungen. Zudem müssen Polizeien mit modernen, datenschutzkonformen Technologien arbeiten und Investitionen in Einbruchschutz gefördert werden. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums ist zwar akzeptabel, aber aus Sicht der GdP nicht ausreichend, um die Polizei dauerhaft handlungsfähig zu halten.