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28.02.2018

Aufgaben der Polizei bei der Sicherung der maritimen Europäischen Außengrenzen und der Bewältigung der Flüchtlingsströme im Mittelmeer

Positionspapier
Aufgrund der Migrationsströme aus Afrika und dem vorderen Orient, die in Richtung Europa, hauptsächlich nach Deutschland, Großbritannien und die skandinavischen Länder führen, ist es erforderlich, die Außengrenzen der EU durch polizeiliche Maßnahmen zu schützen. Dies gilt insbesondere im Mittelmeer, das als natürlicher „Puffer“ zwischen den genannten Territorien liegt und spezialpolizeiliche, sprich maritim-polizeiliche, Kompetenz erfordert.   Die Aufgabe ist gesamteuropäischer Natur, da von den genannten Strömen alle Staaten der EU betroffen sind. Daher hat die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX („Frontex“ ist die Bezeichnung der europäischen Agentur, deren Aufgabe es ist, die europäischen Außengrenzen zu schützen; seit 2017 umbenannt in European Border and Coast Guard Agency) Ende 2015 entschieden, dem griechischen Antrag auf Unterstützung zu folgen. Als deutscher Beitrag wurde FRONTEX dazu unter anderem die Entsendung von zwei 21 Meter langen Kontroll- und Streifenbooten der Bundespolizei See mit bis zu 24 Personen Besatzung und logistischem Personal für drei Monate beginnend ab März 2016 angeboten. Die Insel Samos wurde von FRONTEX als Einsatzort festgelegt. Zwischenzeitlich wurde dieser Einsatz bis zum 31.01.2019 verlängert. Aufgabe ist es dabei nicht nur, die oben genannte Grenzüberwachung durchzuführen, sondern Menschen aus Seenot zu retten sowie kriminelle Menschen, die gewerblich arbeitenden Schleuserbanden angehören, zu bekämpfen. Das heißt diese Personen aufzufinden, festzunehmen und mit gerichtsfesten Beweismitteln den zuständigen griechischen Verfolgungsbehörden zuzuführen.
© GdP
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