Bundestarifkommission
Die Tarifpolitik gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gewerkschaft. Es gibt ein Gremium, das die tarifpolitischen Weichen stellt - die Bundestarifkommission der GdP.
Die Bundestarifkommission besteht aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV) und jeweils zwei Tarifbeschäftigten eines jeden Landesbezirks und Bezirks (Bundespolizei und Bundeskriminalamt).
Die Bundestarifkommission wählt aus ihren Reihen unter anderem eine/n stellvertretende/r Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Das Gremium tagt nicht regelmäßig. Es wird vielmehr immer dann vom Vorsitzenden der BTK einberufen, wenn tarifpolitischer Beratungsbedarf besteht.
Die BTK tritt zudem anlässlich der Tarifverhandlungen zeitgleich zur jeweils voraussichtlich letzten Verhandlungsrunde zusammen. Sie stellt vor Beginn der Tarifverhandlungen ihre Forderungen auf, begleitet die Tarifverhandlungen, berät das Arbeitgeberangebot und stimmt darüber ab.
Um tarifpolitischen Themen gerecht zu werden, hat die BTK vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die bei Bedarf tagen:
AG 1 Entgeltordnung
Die AG 1 beschäftigt sich mit sämtlichen Vorgängen hinsichtlich der Eingruppierung/Entgeltordnung und berufsspezifischer Anfragen. Schwerpunkte sind unter anderem §§ 12 ff., insbesondere die Stufenzuordnung gemäß § 16 TVöD/TV-L/TV-H.
AG 2 Zusatzversorgung/Sozialpolitische Themen
Hier werden die aktuellen Themen zur VBL/Rente/(Schwer-)behinderung et cetera diskutiert und Arbeitspapiere erstellt. Die aktuelle Rechtsprechung zu sozialpolitischen Themen wird ausführlich besprochen und die Umsetzung für die Gewerkschaftspolitik beraten.
AG 3 Tarifpolitische Grundlagen
Die Arbeitsgruppe erarbeitet die Grundlagen für die Forderungen der GdP-Bundestarifkommission hinsichtlich der Tarifverhandlungen. Zudem beschäftigt sich die AG 3 mit Grundsatzfragen zur Tarifpolitik. Sie ist beispielsweise für die ständige Weiterentwicklung des "Tarifpolitischen Programms" der GdP verantwortlich.
AG 4 TVöD/TV-L/TV-H
Die AG 4 beschäftigt sich mit problematischen Themen der Tarifverträge (wie zum Beispiel § 29 TVöD/TV-L/TV-H "Arbeitsbefreiung"). Änderungsvorschläge zu den Regelungen der Tarifverträge werden erarbeitet und es wird beraten, wie und ob diese in Tarifverhandlungen umzusetzen sind.