Bundeskongress
Alle vier Jahre kommt das oberste Wahlgremium unserer GdP zusammen - der Bundeskongress.
Der Bundeskongress gibt langfristig die zentralen inhaltlichen Positionen, Leitlinien und Forderungen unserer GdP vor - und wählt den Geschäftsführenden Bundesvorstand und die Bundeskassenprüferinnen und Bundeskassenprüfer sowie die Mitglieder des Bundesschiedgerichts.
Seine 251 Delegierten werden in den Landesbezirken gewählt. Dabei ist die Mitgliederzahl des jeweiligen Landesbezirks ausschlaggebend für die Zahl der Kongressmandate. Jedoch erhält jeder Landesbezirk mindestens vier Mandate. Durch diese Regelung können Überhangmandate möglich werden.
GdP/Kay Herschelmann
27. Ordentlicher Bundeskongress 2022
Gremien