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GdP Bremen

05.12.2024

Erster Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten an die Bremische Bürgerschaft

Pressemitteilung

Der erste Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für Bremen und Bremerhaven wurde veröffentlicht und blickt zwei Jahre zurück. Nur 84 Beschwerden sind eingegangen.

„Die sehr geringe Zahl an Beschwerden, im Vergleich zu weit mehr als zweihunderttausend Polizeieinsätzen in den beiden Jahren zeigen, wie gut wir Polizisten unsere Arbeit machen“, meint der GdP-Landesvorsitzende Nils Winter.

Im Berichtszeitraum 2022 bis 2024 sind lediglich 143 Vorgänge von der Polizeibeauftragten bearbeitet worden. 39 Hinweise kamen dabei von Polizeibeschäftigten selbst und bezogen sich auf Arbeitsbedingungen, dienstrechtliche Maßnahmen und dem Verhalten von Vorgesetzten. 

 

„Die Polizeibeauftragte empfiehlt für Einsatzlagen mit psychisch kranken Menschen eine systematische Fortbildung für Polizeibeschäftigte. Diese Empfehlung muss die Bremische Bürgerschaft unverzüglich angehen und mehr in uns Polizisten investieren. Die Einsätze mit psychisch kranken Menschen nehmen zu und unsere Trainingszeiten ab, das darf so nicht bleiben“, mahnt Winter.

Die Klarstellung, dass die Polizeibeauftragte keine gerichtlichen Entscheidungen und nicht die Staatsanwaltschaft kontrolliert, begrüßt die Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich. Nur so kann das von der Polizeibeauftragten sehr gelobte vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizeibeauftragten verstetigt werden.