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21.11.2024

Besoldungsanpassung  2023 bis 2025

Pressemitteilung Besoldung

Der Senator für Finanzen hat uns aktuelle Informationen zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024, 2025 in der Freien Hansestadt Bremen mitgeteilt:

1. Die Auszahlung folgender Erhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024:

  • Die rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöhten Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge.
  • Die einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023.

 

2. Die Auszahlung der Erhöhungen zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen. Das sind:

  • Die Erhöhung der Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro.
  • Für Versorgungsempfänger gilt das ebenfalls, aber unter Berücksichtigung des individuellen Ruhegehaltssatzes.
  • Die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 100 Euro.
  • Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden um 4,76 Prozent erhöht.
  • Die rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöhten Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags (Für die Zahlung müssen weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Siehe hier unter https://performanord.bremen.de/dokumente/familienzuschlag-besitzstandszulage-8841

 

3.    Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.