01.08.2024
Ist die Besoldungsrunde 2023 – 2025 verfassungskonform?
Am Donnerstag, dem 01.08.2024 fand beim Senator für Finanzen ein Gespräch mit dem DGB und den Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di über die Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2023 bis 2025 statt.
Unsere Kritik an der bisherigen Besoldung und Versorgung hat gewirkt. Der neue Gesetzentwurf übertrifft den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023.
- Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden rückwirkend zum 01.10.2023 um 1,85 % erhöht, inklusive der Anwärtergrundgehälter.
- Rückwirkend wird für Dezember 2023 eine zusätzliche Sonderzahlung von 830 Euro pro Kind im Familienzuschlag gewährt.
- Ab 01.01.2024 wird der einkommensabhängige kinderbezogene Familienergänzungszuschlag für die ersten drei Kinder auf jeweils 375 € und für alle weiteren Kinder auf jeweils 385 € angehoben.
- Ab dem 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben, für Versorgungsbezieher entsprechend dem Ruhegehaltssatz. Anwärtergrundgehälter werden um 100 € erhöht.
- Ab 01.02.2025 werden die regelmäßig dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge noch einmal um 3,65 % angehoben. Zusammen mit der bereits zum 01.10.2023 erfolgten Erhöhung wird damit die im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vereinbarte Zunahme von 5,5 % erreicht. Die Anwärtergrundbeträge werden um weitere 50 € angehoben.
Der Gesetzentwurf könnte für 2023 eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung sicherstellen, jedoch bleibt dies für 2024 und 2025 offen. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts sind klar, aber es gibt unterschiedliche Ansichten über die anzusetzenden Werte, wie z.B. die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Einigkeit besteht darin, dass einige der für die Berechnung benötigten Daten vollständig erst 2025 verfügbar sein werden.
Björn Fecker, der Senator für Finanzen, hat zugesagt, Anfang 2025 die Besoldung und Versorgung für 2024 unter Beteiligung des DGB neu zu berechnen und bei verfassungswidriger Unteralimentation rückwirkend Nachzahlungen zu leisten.
Der Senat hat die Übernahme des Tarifergebnisses inzwischen beschlossen. Jetzt muss noch die Bürgerschaft zustimmen. Der Senat hofft, dass das Gesetz bereits mit der ersten Sitzung im August auf die Tagesordnung der Bürgerschaft kommt.