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16.05.2024

Planungen zur Übernahme des Tarifergebnisses sind abgeschlossen

Besoldung Versorgungsempfänger

Anlässlich eines Gesprächs der Landesbeamtenkommission des DGB mit den Staatsräten des Senators für Finanzen wurde heute unter anderem auch der Sachstand zur Übernahme des Tarifergebnisses der TdL vom 9. Dezember 2023 diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass es noch keinen Gesetzentwurf gibt, die Planungen aber abgeschlossen sind. Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Senat unseren im Vorfeld geäußerten Bedenken zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses gefolgt ist. Die Verbesserungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich gehen über das Tarifergebnis hinaus.

Geplant ist:

  1. Rückwirkend zum 1. Oktober 2023 eine Erhöhung der regelmäßig dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,85 %. Dies gilt auch für die Anwärtergrundgehälter.

  2. Zum 1. November 2024 erfolgt
    -
    eine Anhebung der Grundgehälter um 200 Euro.
    - Die sonstigen regelmäßig dynamisierten Bezügebestandteile, also etwa die allgemeine Stellenzulage oder der Familienzuschlag, werden um 4,76 % erhöht.
    - Die Erhöhung gilt für die Beamtenversorgungsbezüge entsprechend dem individuellen Ruhegehaltsatz.
    - Die Anwärtergrundgehälter werden abweichend nicht um 200, sondern um 100 Euro erhöht.

  3. Zum 1. Februar 2025 werden
    -
    die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 % erhöht. 
    Die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro erhöht.  

  4. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 wird rückwirkend eine einmalige zusätzliche kinderbezogene Jahressonderzahlung mit den Bezügen für den Monat Dezember 2023 in Höhe von 830 Euro je anspruchsberechtigtem Kind (also Kinder, die im Familienzuschlag aufgeführt sind) gewährt.

  5. Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 werden Verbesserungen beim einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschlag vorgenommen. Unter anderem werden die Zuschläge
    -
    für das 1. Kind um 170 € auf 375 €, 
    - für das 2. Kind um 170 € auf 375 €, 
    - f
    ür das 3. Kind um 120 € auf 375 € und
    - ab dem 4. Kind um 170 € auf 385 €
    erhöht.

Wir werden natürlich den Gesetzentwurf genau prüfen, doch nach unseren bisherigen Berechnungen wird der Senat mit dieser Besoldungsanpassung für das Jahr 2023 die rechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation erreichen. Ob dies auch für 2024 und 2025 gilt, kann erst abschließend beurteilt werden, wenn die Daten zur Grundsicherung vollständig zur Verfügung stehen. Der Senator für Finanzen hat zugesichert, dies zu prüfen und ggf. weiter nachzubessern.