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Alimentation 2022 – so ist der Stand des Verfahrens

 

Das bisherige Verfahren

Vorgespräche

Am 2. September 2022 fand im Rathaus ein beamtenpolitisches Spitzengespräch zwischen dem Bürgermeister, dem Senator für Finanzen und dem zuständigen Staatsrat auf der einen und der Beamtenkommission des DGB unter Leitung von Ernesto Harder auf der anderen Seite statt. Hierbei wurde auch der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2022 besprochen. Die Vertreter des Senats ließen erkennen, dass sie inhaltliche Änderungen nicht vornehmen wollen. Auf der anderen Seite haben wir unsere Bedenken vorgetragen und vorgeschlagen, die unterschiedlichen Sichtweisen gerichtlich in Form von Musterklagen zu klären. Auch wenn es nicht zu einer Musterklagevereinbarung kam, so haben die Vertreter des Senats unserem Vorschlag auch nicht widersprochen.

Das Gesetz

Das Bremische Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz 2022 (BremBBVAnpG 2022) (Brem.GBl. 2022, S. 728) wurde somit ohne Änderungen von der Bürgerschaft beschlossen und am 18. Oktober 2022 verkündet.

Durch das Gesetz wurden umfangreiche Änderungen in der Besoldung und Versorgung vorgenommen. So erfolgte ab 1. Dezember 2022

  1. die Streichung der Besoldungsgruppen A 3 und A 4, sowie der 1. Erfahrungsstufe,
  2. die Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag,
  3. die Einführung eines vom Familieneinkommen abhängigen Familienergänzungszuschlages,
  4. die teilweise Anhebung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und
  5. eine lineare Verbesserung der Besoldung und Versorgung um 2,8 Prozent.

Unsere wesentliche Kritik am Gesetzentwurf:

  1. Die zum 1. Dezember 2022 erfolgten Besoldungsverbesserungen wurden auf das ganze Jahr hochgerechnet. 
    In der Anlage 2 des Anhangs zur Begründung des Gesetzes wird unter „Gegenüberstellung der Alimentation ab 01.12.2022 und der Grundsicherung im Jahr 2022“, die für das Jahr 2022 erfolgte Berechnung der Mindestalimentation dargestellt. Danach wird sie im Jahr 2022 um 300,86 Euro überschritten. Das gilt aber nur, wenn die Änderungen ab Januar 2022 gegriffen hätten.

  2. Familienergänzungszuschlag
    Erstmals wird in die Mindestalimentation ein sogenannter Familienergänzungszuschlag eingerechnet. Der wird aber nur gezahlt, wenn das Partnereinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Ob der Familienergänzungszuschlag vom Partnereinkommen abhängig gemacht werden darf und wenn ja, in diesem Umfang, ist völlig offen.

Antrag auf amtsangemessene Alimentation

Wir haben daraufhin am 5. Dezember 2022 zusammen mit dem DGB allen Beamtinnen und Beamten in Bremen und Bremerhaven empfohlen, einen Antrag auf höhere Besoldung und Versorgung zu stellen. Um Ansprüche für das laufende Jahr zu sichern, musste der Antrag noch 2022 gestellt werden.

Mit Beginn des Jahres 2024 versandte die Performa Nord ablehnende Bescheide. Wer sein Verfahren weiter offenhalten wollte, musste innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Erhalt des Schreibens) Widerspruch einlegen. Mit Flugblatt vom 26. Januar 2024 haben wir die weiteren Möglichkeiten dargestellt. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass wir das Widerspruchsverfahren auch nutzen wollen, um den politischen Druck zu erhöhen.

Musterklagen

War es zu Zeiten von Finanzsenatorin Karoline Linnert noch möglich, unterschiedliche Auffassungen zu Besoldung und Versorgung durch Musterklagen zu klären, sieht der jetzige Finanzsenator in Bremen dafür keinen Anlass und diese Meinung wird auch vom Bürgermeister in Bremen geteilt. Ganz anderes Bremerhaven. Hier hat Oberbürgermeister Melf Grantz bereits am 29. November 2022 eine Musterklagevereinbarung mit uns getroffen. In Bremerhaven wird also abgewartet, was in den Musterverfahren für Urteile gesprochen werden. In Bremen ist dies in diversen Gesprächen mit dem Finanzsenator und dem Bürgermeister nicht gelungen. Nun hätte immer noch die Möglichkeit bestanden, dass Bremen die Widersprüche einfach nicht sofort bescheidet, sondern das Ergebnis anderer Verfahren abwartet.

Widerspruchsbescheide

Doch Bremen nutzt diese Möglichkeit nicht. Die Performa Nord fordert auch nicht offene Begründungen zu den Widersprüchen an, sondern versendet per förmlicher Zustellung ablehnende Widerspruchsbescheide, die den Kolleginnen und Kollegen am 22. Juni 2024, also am ersten Tag der Sommerferien zugestellt werden. Rechtlich wird das nicht zu beanstanden sein, moralisch schon.

Wie geht es weiter? 

Für alle, die einen ablehnenden Bescheid von Performa Nord bekommen haben, stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er diesen Bescheid so rechtskräftig werden lassen möchte oder ob er innerhalb der Monatsfrist eine Klage einreicht.

Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage?

Der Landesvorstand der GdP Bremen ist sich in der Bewertung einig, dass die Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 nicht angemessen war. Offen ist jedoch die Frage, ob und falls ja, in welchem Umfang Kolleginnen und Kollegen Besoldung und Versorgung vorenthalten wurde.

Die „Mindestalimentation“ dürfte im Jahr 2022 unterschritten worden sein. Falls der Familienergänzungszuschlag in der vorliegenden Fassung nicht rechtskonform ist, wird auch die Mindestalimentation für das dritte und jedes weitere Kind nicht erreicht. Sollten die Gerichte wegen eines unrechtmäßigen Familienergänzungszuschlags das Besoldungsgefüge insgesamt für verfassungswidrig erklären, stellt sich auch die Frage, ob damit eine höhere allgemeine Besoldung gezahlt werden muss. Auf der anderen Seite muss man sehen, dass immer mehr Bundesländer einen Familienergänzungszuschlag in die Besoldung aufnehmen.

Noch schwieriger zu beurteilen ist, ob auch die „amtsangemessene Alimentation“ verletzt wurde. Dies kann von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe völlig unterschiedlich sein.

Gewährt die GdP Bremen Rechtsschutz?

Da alle Beamt:innen in Bremen betroffen sind und bei der großen Anzahl der bei uns organisierten Kolleginnen und Kollegen können wir weder im Jahr 2022 noch in anderen Jahren für alle Mitglieder Prozesskosten übernehmen. Täten wir dies, wäre die Existenz der GdP Bremen ernsthaft gefährdet.

Ein individueller Rechtsschutz durch die GdP Bremen ist nicht möglich. Wir unterstützen aber dadurch, dass wir Mustertexte zur Verfügung stellen.

Gibt es andere Möglichkeiten?

Z. B. eine private Rechtsschutzversicherung

Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat, der kann abklären, ob diese die Kosten übernimmt. Möglicherweise ist private Rechtsschutzversicherung auch bereit, zumindest die Gerichtsgebühren zu übernehmen, wenn kein Rechtsanwalt beauftragt wird.

Man kann selbst, auch ohne Anwalt klagen.

Vor den Verwaltungsgerichten besteht in der 1. Instanz kein Anwaltszwang. Die Klage muss schriftlich, also eigenhändig unterschrieben, erhoben werden. Es reicht zunächst eine fristwahrende Erhebung der Klage aus. Hierfür brauchst du neben deinen persönlichen Angaben den Widerspruch und den Widerspruchsbescheid. Das zuständige Gericht ist das Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen. Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit per Mail unter bremen@gdp.de eine Vorlage für eine „Klagschrift“ anzufordern. Das Gericht wird dir einen Zeitraum zur Begründung der Klage vorgeben. Ein Muster für diese Begründung erhältst Du zu gegebener Zeit ebenfalls bei uns. Näheres zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist nachzulesen unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/aufgaben-verfahren/der-prozess/faq-12649.

Was kostet das?

Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) und wird bei einer hier nötigen Feststellungsklage auf pauschal 5.000 € festgelegt. Laut Anlage 2 zum GKG betragen die Gebühren für das Gericht in der ersten Instanz 161,- € mal Gebührenwert 3,0 (Kostenverzeichnis Hauptabschnitt 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1210), damit in Summe 483,00 Euro für die erste Instanz (ohne Anwaltskosten). Nach Eingang der Klage fordert das Verwaltungsgericht diese Kosten beim Kläger, bzw. der Klägerin an. Für jede weitere gerichtliche Instanz fallen nochmals Gerichtskosten an. Wird die Klage gewonnen, muss die Beklagte die Kosten erstatten.