Besoldung
Das von der Bremischen Bürgerschaft am 18. September 2024 beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde vom Senat am 10. Oktober 2024 verkündet und ist damit in Kraft. Durch das Gesetz erfolgen auch rückwirkend Änderungen der Besoldung und Versorgung:
Ab 1. Oktober 2023
Erhöhung der regelmäßig dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,85 %. Dies gilt auch für die Anwärtergrundgehälter.
Ab 1. November 2024
- Anhebung der Grundgehälter um 200 Euro.
- Die sonstigen regelmäßig dynamisierten Bezügebestandteile, also etwa die allgemeine Stellenzulage oder der Familienzuschlag, werden um 4,76 % erhöht.
- Die Erhöhung gilt für die Beamtenversorgungsbezüge entsprechend des individuellen Ruhegehaltssatzes.
- Die Anwärtergrundgehälter werden abweichend nicht um 200, sondern um 100 Euro erhöht.
Ab 1. Februar 2025
- Erhöhung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 %.
- Die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro erhöht.
Zum 1. Dezember 2023
Rückwirkende Zahlung einer einmaligen zusätzlichen kinderbezogenen Jahressonderzahlung mit den Bezügen für den Monat Dezember 2023 in Höhe von 830 Euro je anspruchsberechtigtem Kind (also Kinder, die im Familienzuschlag aufgeführt sind).
Ab 1. Januar 2024
Verbesserungen beim einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschlag. Unter anderem werden die Zuschläge
- für das 1. Kind um 170 € auf 375 €,
- für das 2. Kind um 170 € auf 375 €,
- für das 3. Kind um 120 € auf 375 € und
- ab dem 4. Kind um 170 € auf 385 €
angehoben.