
05.03.2025
Pressemitteilung des DGB zur Haushaltsdebatte um den Pensionsfonds
Wieder einmal sollen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes für Planungsfehler bezahlen
Die Brandenburger Landesregierung und ihr Finanzminister Robert Crumbach wollen das drohende Haushaltsloch mit dem Pensionsfonds, die Altersversorgung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Öffentlichen Dienst, stopfen. „Damit sollen mal wieder die Beamtinnen und Beamten die Leidtragenden einer falschen haushaltspolitischen Weichenstellung sein“, sagt die DGB-Vorsitzende Katja Karger.
„Wir Gewerkschaften widersprechen dieser Idee vehement, denn Zusagen des Landes gegenüber seinen Beamten – verankert in Gesetzen und beamtenrechtlichen Grundsätzen – müssen zuverlässig eingehalten werden. Schließlich haben die Beamtinnen und Beamten vor wenigen Jahren durch persönlichen Verzicht auf Besoldung und Versorgung für das finanzielle Fundament des Pensionsfonds gesorgt“, erklärt Karger. Somit würden die Kolleginnen und Kollegen jetzt doppelt zur Kasse gebeten – in einer Zeit, in der der Fachkräftemangel schon längst den Brandenburger Öffentlichen Dienst erreicht habe. Für eine Steigerung der Attraktivität im Dienst des Landes sorge das nicht. Das Land sei in der Pflicht, für die Versorgung seiner Beamtenschaft einzustehen.
Karger kritisiert: „Gerade zu diesem Zeitpunkt, an dem bundespolitisch eine landesspezifische Öffnung der Schuldenbremse bevorsteht, ist dieser geplante Schritt ein Affront gegen die Beschäftigten und ein finanzpolitischer Irrweg, weil sich die Belastung nur nach hinten schiebt – aber keine Lösung ist. Aber aus den Augen, aus dem Sinn, das scheint die Devise dieser Regierung zu sein.“
Die Gewerkschaften fordern die Landesregierung und den Finanzminister auf, den Pensionsfonds unangetastet zu lassen. Er werde für die künftige Absicherung des Staates und der Beamtinnen und Beamten gebraucht.
Die Landesregierung hat vor, 400 Millionen Euro aus dem zur Sicherung der Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten gebildeten Versorgungsfonds zur Deckung von Haushaltslücken zu entnehmen. Dieser Fonds wurde als Vorsorge für zu erwartende zunehmende Versorgungsbelastungen künftiger Haushalte und auch als Beitrag zur Generationengerechtigkeit gebildet. In diesen flossen die Vermögenswerte des zum 31.12.2017 aufgelösten Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ ein. Diese Versorgungsrücklage wurde durch Kürzungen bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und durch Senkung der Versorgungsausgaben (Verminderung von Versorgungsansprüchen) durch die Beamtinnen und Beamten zum großen Teil selbst finanziert.
DGB Berlin Brandenburg, 06.03.2025
Die originale Pressemitteilung finden Sie hier.