
11.03.2025
MIK prüft Ausweitung der KiPo Zulage
Wir fordern, die Erschwerniszulage auch auf Kolleginnen und Kollegen auszuweiten, die explizit mit den Opfern dieser schwerer Straftaten arbeiten.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales prüft aktuell die Ausweitung der Erschwerniszulage für Kolleginnen und Kollgen, die im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern tätig sind.
Die GdP Brandenburg hatte das Innenministerin des Landes Brandenburg mit einem Schreiben zur Ausweitung aufgefordert (wir berichteten dazu am 12.02.2025).
Bisher steht diese Erschwerniszulage nur Kolleginnen und Kollgen zu, die mit der visuellen und auditiven Auswertung von Daten beschäftigt sind, nicht aber denjenigen, die explizit mit den Opfern dieser schweren Straftaten arbeiten. Wir fordern, die Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg dahingehend zu ändern. In einigen anderen Bundesländern wurde diese Ausweitung bereist vorgenommen.
Sobald uns Neuigkeiten zu diesem Sachverhalt vorliegen, informieren wir Euch dazu.