jumpToMain
© GdP
GdP

12.09.2024

Wahlprüfsteine der GdP -Antworten der Partei BVB / Freie Wähler

Landtagswahlen 2024:
So äußert sich Partei BVB / Freie Wähler Brandenburg zu den Wahlprüfsteinen der GdP.

Frage 1
Um ausreichend Nachwuchs für die Brandenburger Polizei zu gewinnen, muss die Polizei, bzw. das Arbeiten im Staatsdienst, attraktiver werden. Welche Maßnahmen planen Sie konkret, um die Einstellungsmöglichkeiten an der Hochschule der Polizei zu besetzen und Experten (bspw. IT, Wirtschaft, Recht) als Tarifmitarbeiter für die Polizei zu gewinnen?

Die Hochschule stößt derzeit bereits an die Kapazitätsgrenze zur Gewährleistung des Bachelorstudiums und der Ausbildung. Aus unserer Sicht sind folgende Maßnahmen dringend notwendig, um eine gutes Studium und eine gute Ausbildung zukünftig sicherstellen zu können.
Es bedarf einer höheren Eingruppierung der Tarifmitarbeiter, insbesondere für den IT-Bereich und den Bereich der Planung, Organisation und Durchführung des Studiums und der Ausbildung.
Durch eine sofortige Erweiterung der Liegenschaft am Standort der Hochschule (rechts neben dem Sportplatz) sind weitere Kapazitäten für Seminarräume, Fachkabinette und Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Insbesondere sind Räume und Flächen für Trainingsmöglichkeiten zu schaffen, die derzeit in unzureichender Weise nur vorhanden sind.
Die Kapazitäten für die Weiterbildung sind durch Schaffung von Seminarräumen zu erhöhen.

Frage 2 
Der Polizeidienst verlangt den Kolleginnen und Kollegen beispielsweise durch Wechselschichtdienst, Dienst zu unregelmäßigen Zeiten oder aufgrund der Bearbeitung von stark belastenden Sachverhalten und letztendlich auch dem Einsatz von Leib und Leben entschieden viel ab. Welche Maßnahmen planen sie, um gesundheitliche Auswirkungen abzufedern und den besonderen Einsatz besser wertzuschätzen?

Der durch die Einsätze entstehende Mehrdienst ist zeitnah durch Freizeit auszugleichen. Das ist für die Erhaltung der Gesund und Reproduktion der Dienstfähigkeit geboten. 

Die Freie Heilfürsorge ist für alle Polizeibediensteten einzuführen und das Angebot von Kuren muss erhöht werden. 

Frage 3
Wie stehen Sie zu der Einführung von Quellen-TKÜ, Möglichkeiten der Online-Durchsuchung als auch dem Einsatz von Bodycams im privaten Wohnraum zur Bekämpfung von schweren und schwersten Straftaten sowie der errorismusabwehr, bzw. welche anderen Maßnahmen halten Sie für geeignet, um der aktuellen Kriminalitätsentwicklung zu begegnen?

Das Polizeiaufgabengesetz bedarf in dieser Hinsicht eine zwingende Überarbeitung. Es sind Befugnisse aufzunehmen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr, insbesondere für die Bekämpfung des Terrorismus, der rechtsextremen, linksautonomen und islamistischen Gewalt sowie der organisierten Kriminalität (hier Clankriminalität) bereits im Vorfeld von Straftaten Erkenntnisse zu gewinnen. Das heißt auch Straftaten verhindern zu können. Die Quellen TKÜ, die Online-Durchsuchung stellen aus unserer Sicht effektive und der gegenwärtigen Lage angemessene Maßnahmen dar. Über weitergehende Befugnisse sollte zu gegebener ein Austausch erfolgen.

Der Einsatz von Bodycams im privaten Wohnraum ist zum Schutz der eingesetzten Polizeikräfte notwendig. Insgesamt sind die Ausstattung und der Einsatz von Bodycams zu beschleunigen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in anderen Bundesländern erprobte und dort eingeführte neue Technik, nicht noch einmal in jedem Bundesland erneut getestet werden muss. Das gilt insbesondere für Technik die durch das Polizeitechnische Institut bei der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster erfolgreich zertifiziert wurde. 

Frage 4
Eines der wichtigsten Vorhaben für die Zukunftsfähigkeit der Polizei ist die Digitalisierung und die bundesweite Harmonisierung von Bearbeitungssoftware, die nicht durch den Haushalt des MIK zu stemmen ist. Welche Maßnahmen für eine dauerhafte Finanzierung von Beschaffung/Aktualisierung von Technik und Software sowie den permanenten Ausbau der IT-Infrastruktur der Polizei planen Sie?

Als eine dringliche Maßnahme sehen wir eine bessere Abstimmung für die Einführung neuer Software und IT-Infrastruktur im Rahmen der Konferenz der Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern (IMK). Die Beschlüsse der IMK müssen mit Konsequenz unmittelbar im Haushalt des MIK ihren Niederschlag finden. Bei der Entwicklung entsprechender Software für die Polizei muss zukünftig ausgeschlossen werden, dass die Entwicklungskosten durch die Bundesländer, die diese Software ebenfalls einführen, die Entwicklungskosten nochmals in voller Höhe zu bezahlen haben. Zu zahlen ist nur der Aufwand für eine notwendige Anpassung an die konkreten Bedingungen des Bundeslandes. Es sind zukünftig durch die Polizeien der Länder und des Bundes solche Lösungen zu entwickeln, die in allen Ländern und beim Bund einheitlich anzuwenden sind.

Die gegenwärtige IT-Struktur wird den derzeitigen und zukünftigen Anforderung zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung nicht gerecht. Die Polizei agiert nicht auf Augenhöhe. Hierzu gehört auch, datenschutzrechtliche Bestimmungen neu zu betrachten und anzupassen.

Frage 5
Um ein moderner Arbeitgeber zu werden, braucht es ein modernes Laufbahnrecht. Wie stehen Sie zur Abschaffung der Stellenplanobergrenzen, der Reformierung der Dienstpostenbewertung innerhalb aller Laufbahngruppen, der umfassenden Nutzung der Laufbahndurchlässigkeit, sowie der Anhebung des Eingangsamtes für den Polizeivollzugsdienst auf A 9 bei zeitnaher Beförderung der A9-Bestandskollegen?

Um den Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden, ist die Einführung der zweigeteilten Laufbahn (gehobener und höherer Dienst) voranzutreiben. Die Beamten und Beamtinnen des mittleren Dienstes sind stufenweise in den gehobenen Dienst zu überführen. Für diese kann eine Beförderung bis A10 erfolgen. Zu beachten ist, dass diese über kein Abitur bzw. Bachelorstudium verfügen. Eine Beförderung nach A 11 und höher sollte ein erfolgreiches Bachelorstudium oder einen erfolgreichen Aufstiegslehrgang zur Voraussetzung haben. Wir sind uns bewusst, dass die derzeitigen Kapazitäten für einen Aufstiegslehrgang an der Hochschule der Polizei dafür nicht ausreichend sind. 

Einer kostenneutralen Überführung des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst ist nicht zuzustimmen. Das ist immer mit einem Stellenabbau verbunden, wie das Verfahren der Polizei Berlin deutlich gezeigt hat.

Eine Reform der Dienstpostenpostenbewertung ist überfällig. Es ist nicht darstellbar, das im Wach- und Wechseldienst ein Polizeivollzugsbeamter oder eine Polizeivollzugsbeamtin des mittleren Dienstes die gleichen Aufgaben zu erfüllen haben, wie ein Polizeivollzugsbeamter oder eine Polizeivollzugsbeamtin nach einem Bachelorstudium im gehobenen Dienst. Insofern kann die Lösung nur die Einführung der zweigeteilten Laufbahn verbunden mit einer umfassenden Reform der Dienstpostenbewertung sein.

Die Anhebung Eingangsamtes nach A 9 ist nicht zielführend. Sie bietet den Bediensteten keine Perspektive für eine Beförderung, außer der eigentlichen Ausnahme nach A9z. Das kann und ist nicht motivierend, wenn man bedenkt, dass noch ca. 40 Dienstjahre abzuleisten sind, zumal nicht ausreichend Aufstiegslehrgänge zum gehobenen Dienst zur Verfügung stehen. Dauerhaft führt das auch zu psychologischen Problemen, wenn dann die Bediensteten des gehobenen Dienstes bei gleicher Arbeit befördert werden können. Das Eingangsamt A 8 schafft die Möglichkeit zumindest einer Beförderung. Die Lösung besteht auch hier in der Einführung der zweigeteilten Laufbahn.

Zu ermöglichen ist, das innerhalb der Dienstbereiche (z.B. ein Kriminalkommissariat) bis zum Endamt der Laufbahngruppe (gehobener Dienst) durchbefördert werden kann. Der Wechsel in einen anderen Dienstbereich (anderes Kommissariat) oder von der Kriminalpolizei in die Schutzpolizei, um befördert zu werden führt zum Verlust von bisher erworbenen Fachkenntnissen und Kompetenzen, dass diese an dem anderen Bereich nicht oder nur im geringen Umfang benötigt werden. Wer in seinem Bereich gute Arbeit leistet, soll dafür auch mit einer Beförderung belohnt werden, ohne den Tätigkeitsbereich wechseln zu müssen. Davon ausgenommen sind Bedienstete, die sich bewusst auf eine höher bewertete Stelle auch in einem anderen Bereich entscheiden.

Frage 6
Mehr als die Hälfte unserer Kolleginnen und Kollegen arbeitet dauerhaft im Schichtdienst. Die weitreichenden gesundheitlichen Belastungen hierdurch sind hinreichend belegt. Wie stehen Sie zu einer Kürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtdienstleistende bzw. welche anderen Maßnahmen planen Sie, um dem hohen Krankenstand und der damit einhergehenden angespannten Personalsituation entgegenzuwirken?

Die Kürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtdienstleistende ist für die Reproduktion der Arbeitskraft notwendig. Das ergibt sich aus der hohen Belastung während des Dienstes. Das setzt jedoch voraus, das mehr Personal zur Verfügung steht, um die Aufgaben weiterhin erfüllen zu können. Eine Kürzung der Wochenarbeitszeit muss immer mit einer Erhöhung der Personalstellen einhergehen. Das ist nicht kurzfristig umzusetzen, muss jedoch jetzt angegangen werden.

Dem hohen Krankenstand entgegenzuwirken ist unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen nur schwer möglich. Hierzu bedarf es einer umfassenden Änderung der geltenden Vorschriften.

Das könnten sein:

·       Einrichtung eines polizeiärztlichen Dienstes in allen Polizeiinspektionen und höher, 

·       Bindung von Vertragsärzten, die in den Dienststellen Sprechstunden anbieten,

·       Einschränkung der freien Arztwahl

·       Vorstellung beim Polizeiärztlichen Dienst bei einer Erkrankung von über 3 Wochen Dauer,

·       Mögliche Hausbesuche bei entsprechenden dauerkranken Bediensteten,

Begründen lässt sich das mit den besonderen körperlichen Anforderungen an den Polizeidienst und der Gesundheitsfürsorge des Dienstherren gegenüber seinen Mitarbeitern. Das ergibt sich aus den Bestimmungen der §§ 114 bis 116 des Landesbeamtengesetzes. 

Da uns zum Krankenstand aus der Polizei kaum Informationen vorliegen, ist es schwierig konkrete Maßnahmen zu benennen.

Frage 7
Im §110 Abs. 5 Landesbeamtengesetz wird die Altersgrenze für besonders belastende Tätigkeitsbereiche (Wach- und Wechseldienst, Schichtdienstleistende) in der Polizei geregelt. Wie stehen Sie zur Aufnahme der Bereitschaftspolizei und weiterer Bereiche, die ebenfalls eine erhöhte körperliche Belastung durch Dienst zu unregelmäßigen Zeiten erfahren (beispielsweise Fahndungs- und Observationseinheiten) in diese Regelung?

Die zunehmende Anzahl von Einsätzen, die während des Einsatzes zu tragende Ausrüstung, die Dauer der Einsätze rechtfertigen in jedem Fall die Aufnahme der Bediensteten der Bereitschaftspolizei in diese Regelungen. Dem stehen die Fahndungs- und Observationseinheiten gleich.

Frage 8
Mit der Polizeizulage sollen die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes abgedeckt werden, beispielsweise die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben Leben und Gesundheit einzusetzen. Die besonderen Belastungen wirken auch nach Beendigung der aktiven Dienstes nach. Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit; auch für Bestandspensionäre?

Aufgrund der stetig wachsenden Lebenshaltungskosten (Energiepreise, steigende Lebensmittelpreise, Mieten) sind grundsätzlich neue Überlegungen zur Ruhegehaltsfähigkeit aller Bestandteile der Dienstbezüge anzustellen. Auch ist zu überlegen, ob auf Grund der besonderen Belastungen des Dienstes es einer Überprüfung der Koppelung des Ruhegehaltes mit der Rentenhöchstgrenze von 61 % bedarf. Bei Einführung des Beamtenverhältnisses bestand das Ruhegehalt bei erfüllten 45 Dienstjahren bei 75 %. Mit der Abschaffung der bundeseinheitlichen Besoldung im Zuge der Föderalismusreform (Übertragung der Besoldung und des Tarifrechts auf die Länder) hat es eine unterschiedliche Entwicklung in den Ländern und beim Bund gegeben, obwohl nach wie vor gleiche Arbeit geleistet wird. Diese Ungleichheit ist nicht nur für die Polizei durch Änderung des Besoldungs- und Tarifrechtes abzuschaffen.

Es wäre zweifellos gerecht die Ruhegehaltsfähigkeit auch für Bestandspensionäre einzuführen. Ohne die konkrete Kenntnis des damit verbundenen jährlichen finanziellen Mehrbedarfs, kann eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden.

Frage 9
Wie stehen Sie zu dem aktuellen Brandenburger Besoldungsniveau im Vergleich zum Bund und den anderen Bundesländern und welche Maßnahmen planen Sie, eine Besoldung zu erreichen, die wettbewerbsfähig ist und die Attraktivität des Landes Brandenburgs als Arbeitgeber erhöht?

Das unterschiedliche Besoldungsniveau entspricht in keiner Weise den heutigen Anforderungen an den Polizeidienst und ist daher abzuschaffen. Hierzu erscheint es notwendig, die Erhöhung der Besoldung von den erreichten Ergebnissen der Tariferhöhungen zu entkoppeln um mit schnelleren Schritten eine Besoldungsanpassung im Vergleich zum Bund zu erreichen. Damit kann die Attraktivität des Landes Brandenburg als Arbeitgeber erhöht werden. Wir geben zu bedenken, dass im Land, bei den Kreisen, den Städten und Gemeinden auch Tarifbeschäftigte tätig sind. Diese wären dadurch benachteiligt. Es müssten also alle Arbeitgeber des Landes und in den Kommunen zukünftig höhere Personalkosten tragen. Aus unserer Sicht bedarf es, einer grundsätzlichen Diskussion der Verteilung der Steuereinnahmen, um die Länder und Kommunen finanziell zu stärken.

Frage 10
Wie stehen Sie zu einer Anerkennung von gesellschaftlichem Engagement im Ehren- oder Nebenamt bspw. durch eine Regelung zur Gewährung von Sonderurlaubstagen für die vielen Kolleginnen und Kollegen, die über die Maße Dienst an der Gesellschaft leisten?

Es ist wichtig, das Kollegen und Kolleginnen sich ehrenamtlich engagieren. Wir sehen derzeit 2 konkrete Möglichkeiten dieses Engagement zu würdigen.

·       Je nach Umfang des Ehrenamtes sollten jährlich bis 10 Tage Sonderurlaub gewährt werden.

·       Insofern eine Aufwandentschädigung gewährt wird, sollte diese generell steuerfrei bleiben.