Diensthaftpflicht- und Dienstfahrzeug Regressversicherungen
Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.
Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:
- 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
- 100.000 € für Vermögensschäden
- 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
- 52.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
- 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
- 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
- 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
- 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
- 250. 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
- 1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.