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Rechtsschutz

Rechtsschutzantrag

Bitte den Rechtsschutzantrag ausgefüllt über die jeweilige Kreisgruppe bzw. per Mail oder Fax 03 31 -7 47 32 99 an uns senden.

Umfassender Rechtsschutz

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis (Tarifbeschäftigte) benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Verwaltungsrecht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist.

Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Bei Strafanzeigen gegen Polizeibedienstete tritt vorläufig der GdP-Rechtsschutz ein. Vorläufig deshalb, weil hier vorrangig dienstlicher Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist. Die GdP tritt für die Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten in Vorlage und übernimmt - soweit die Anspruchsvoraussetzungen für den dienstlichen Rechtsschutz vorliegen - nach Abschluss des Strafverfahrens die Antragsstellung gegenüber der Behörde. Wichtig hier: Dieser Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Verfahrens (z.B. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft oder Urteil) gestellt werden.

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; entweder durch Führung eines Adhäsionsverfahren oder eines zivilrechtlichen Verfahrens. 

Die GdP hat eine Änderung des Landesbeamtengesetzes erreicht. Es wurde ein § 67 a - Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen - eingefügt. Erwirkt eine Kollegin oder ein Kollege einen Schmerzensgeldtitel, so kann dieser durch den Dienstherrn (das Land Brandenburg) übernommen werden. Voraussetzungen sind u.a.:

  • Schmerzensgeldanspruch mindestens 300 €
  • Beantragung innerhalb von 2 Jahren ab Rechtskraft des entsprechenden Urteils unter
  • Nachweis mindestens eines ergebnislosen Vollstreckungsversuches


Auch hier kann die GdP die Antragsstellung übernehmen. Da in solchen Fällen auch die Voraussetzungen für den dienstlichen Rechtsschutz vorliegen können, sollten diese Urteile/Titel innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Urteil an uns gegeben werden, damit die Erstattung der entsprechenden Kosten fristgerecht beantragt werden kann.

Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend, bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

 

Beispiel: Verwaltungsrecht
Über Beförderungen haben Bedienste und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.


Beispiel: Disziplinarverfahren
Leitet der Dienstvorgesetzte wegen des Verdachts des Vorliegens eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz; überwiegend durch Stellung eines GdP Disziplinarverteidigers.  

Gewerkschaft der Polizei

Landesbezirk Brandenburg

Großbeerenstraße 185

14482 Potsdam