14.01.2025
BVerfG stellt klar – Vereine können bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden - GdP: Richtungsweisend für Großveranstaltungen, Werkzeug offenhalten
Mit seiner gestrigen Entscheidung in Sachen „Polizeikosten Hochrisikospiele“ hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgelegt, dass Vereine bei besonders brisanten Spielen für personellen Mehraufwand der Polizei zur Kasse gebeten werden können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Urteil, übt Kritik an der Aussage der Innensenatorin, dies für Berlin auszuschließen, und sieht einen wichtigen Hebel zur Entlastung der Polizei Berlin.
„Wir haben sehr lange auf diese Entscheidung gewartet und sind froh, dass es in Sachen Hochrisikospiele jetzt eine klare Richtung gibt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird. Wir sollten uns dieses Werkzeug offenhalten und nicht von vornherein ausschließen, Berliner Vereine zur Kasse zu bitten, wenn Hochrisikospiele zusätzlichen personellen Polizeiaufwand verlangen. Als GdP sehen wir auch einen Hebel, in Kooperation mit den Vereinen an Maßnahmen zu arbeiten, um Fanausschreitungen zu minimieren und so weniger Einsatzeinheiten aufstellen zu müssen. So sehr wir Hertha und Union schätzen, wäre es fahrlässig, sie generell aus der Verantwortung zu nehmen und verantwortungslos gegenüber der Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen. Wenn Vereine in sicherheitsrelevante Projekte und Schutzmaßnahmen investieren, muss man nicht zwangsläufig Kosten erheben. Wichtig ist bei allem, dass wir über das Kernthema reden, Gewalt in Fußballstadien. Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass die Vereine sich von ihrer Verantwortung zukünftig freikaufen können“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am Mittwochmorgen.
Die GdP sieht im Urteil auch weitreichende Konsequenzen über den Fußball heraus. So habe es Ausstrahlung auf alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Eskalationspotenzial. Landeschef Weh: „Berlin ist auch die Veranstaltungshauptstadt in unserem Land, gerade unsere Innensenatorin sollte die Belastungen kennen. Die wachsende Zahl an Großveranstaltungen bindet extreme personelle Kapazitäten, während Veranstalter damit eine Menge Geld verdienen. Das BVerfG hat klargestellt, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zwar zentrale Aufgabe des Staates ist, sich Veranstalter aber nicht einfach zurücklehnen können. Deshalb erwarten wir hier eine ergebnisoffene Prüfung diverser Veranstaltungen, die in aller Regelmäßigkeit dazu führen, dass meine Kolleginnen und Kollegen ausbrennen, weil sie aus dem Frei alarmiert werden, Überstunden ohne Ende schieben und andere Aufgaben liegenbleiben.“