13.01.2025
Altersdiskriminierende Besoldung 2006 – 2011
Deine GdP wendet sich mit offenen Fragen an Finanzsenator
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits länger ist bekannt, dass es in den Jahren 2006 bis 2011 zur Altersdiskriminierung bei Eurer Besoldung kam. Unklar war aber lange, bis wann Ihr dies hättet rügen müssen. Mit seiner Rechtsprechung vom 27.02.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Az.: C-773/18 bis C-775/18) entschieden, dass die Geltendmachungsfrist auf den 19.08.2014 datiert werden muss, wesentlich später als bei einer vorherigen Entscheidung. So wurden viele Anträge fälschlicherweise negativ beschieden.
Am 14.05.2024 informierte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schriftlich über die Leitlinien für die personalverwaltenden und prozessführenden Stellen zum Umgang mit anhängigen Entschädigungsanträgen wegen altersdiskriminierender Besoldung. Darauf bezieht sich Der Präsident des Kammergerichts mit einem ersten Schreiben am 20.06.2024 sowie zuletzt am 13.11.2024. An dieser Stelle klärt er die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung (100 EUR pro Monat), die neue Geltendmachungsfrist sowie in Hinblick auf die unbeschiedenen Entschädigungsanträge den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Wir haben uns daraufhin mit einem Brief an Finanzsenator Stefan Evers gewandt, um die offenen Fragen zur Thematik zu klären. Dabei geht es uns um klare Aussagen, wie und wann die zum Verwaltungsstreitverfahren anhängigen Anträgen bearbeitet werden, wie mit bestandskräftigen Anträgen umzugehen ist, wann mit einer entsprechenden Entschädigung zu rechnen ist und in welcher Höhe diese ausfällt. Wir werden Euch über seine Antworten auf dem Laufenden halten.