26.11.2024
Übertarifliche Zulage Sachbearbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinderpornografie - SenFin und SenInn prüfen GdP-Forderung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit Langem schon kämpfen wir im politischen Raum für eine übertarifliche Zulage für die Sachbearbeitenden von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinderpornografie. Während es gemäß der EZulVO hier für Beamte eine entsprechende Erschwerniszulage von 200 Euro im Monat gibt, erhalten die 26 im LKA 13 tätigen Polizeibeschäftigten keine zusätzliche Anerkennung ihrer Arbeit, die mit enormen psychischen Belastungen verbunden ist.
Ende August haben wir deshalb den Regierenden Bürgermeister, Finanzsenator Evers, Innensenatorin Spranger sowie die Fraktionsspitzen von CDU und SPD mit einem Brief zu einer Anpassung aufgefordert. Hintergrund ist, dass im Rahmen des TV-L eine entsprechende außertarifliche Zulage für eine bestimmte Gruppe auch ohne Zustimmung der TdL erfolgen kann und NRW, Hessen und Niedersachsen bereits für diesen Bereich eine beschlossen haben, Brandenburg als direkter Nachbar prüft.
Gleiches passiert nach einer schriftlichen Stellungnahme, die uns in dieser Woche aus der Finanzverwaltung erreichte, jetzt auch in Berlin. Man prüft gerade gemeinsam mit der Senatsinnenverwaltung, wie sich die GdP-Forderung umsetzen lässt und signalisierte die klare Bereitschaft, hier zeitnah eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Wann das genau sein wird, hat man uns nicht mitgeteilt. Aber wir bleiben für Euch dran, nutzen unsere politischen Gespräche, um regelmäßig nachzuhaken und informieren selbstverständlich über dahingehende Veränderungen.